Errichteranleitung 100-AB8 plus/AWUG (ISDN-analog) / 100-AB8 plus/AWUG (ISDN-ISDN)
3.
Installation
Siehe hierzu auch Brosch ü re "Elektrische Installation von gefahrenmeldetechnischen Anlagen"
(Nr. P03061-15-000-XX).
3.1
Montage
Das Geh ä use besteht aus der R ü ckwand und einem abnehmbarem Geh ä useoberteil.
Der Montageort der Zentrale sollte folgende Bedingungen erf ü llen:
* innerhalb des gesicherten Bereiches liegen
* im Innenbereich eines Geb ä udes liegen
* leicht zug ä nglich sein
* keinen au ß ergew ö hnlichen Umgebungsbedingungen, z.B. aggressiven D ä mpfen, erh ö hter
Luftfeuchtigkeit etc. ausgesetzt sein
* in Augenh ö he liegen
* von au ß en nicht einsehbar sein
* ausreichende Festigkeit gegen Abrei ß versuche besitzen
* gen ü gend Seitenabstand zu angrenzenden Ger ä ten bieten
* Innenwand des Sicherungsbereiches sein - falls Montage nur an Au ß enwand m ö glich, kann
evtl. eine Durchbruch ü berwachung erforderlich werden.
Nach abgeschlossener Installation und Inbetriebnahme, Geh ä useoberteil aufsetzen und nach
Verschraubung verplomben.
3.2
Energieversorgung
Die Energieversorgung mu ß ü ber eine separate Sicherung (Z ä hlerkasten, Unterverteilung) an das
Versorgungsnetz angeschaltet werden. An diesen Stromkreis d ü rfen keine anlagenfremden
Verbraucher angeschlossen werden.
Die Energieversorgung kann auch an einen Stromkreis angeschaltet werden, der ausschlie ß lich f ü r die
inneren Beleuchtungsanlagen der zu ü berwachenden Bereiche dient.
Ist das elektrische Netz des Betreibers mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) ausger ü stet,
mu ß der Energieversorgung ein eigener, sto ß stromfester FI-Schalter zugeordnet werden. Sicherung
und FI-Schalter sollten sich innerhalb des Sicherungsbereiches befinden.
Der innerhalb der Energieversorgung vorgesehene Akku mu ß VdS-anerkannt sein.
Bei Ausfall des Versorgungsnetzes mu ß der dauernd uneingeschr ä nkte Betrieb der EMA f ü r
mindestens 12 Stunden (VdS-Klasse A) durch die Batterieversorgung sichergestellt sein. Vor Ablauf
dieser 12 Stunden m ü ssen die Alarmierungseinrichtungen mindestens noch f ü r die Dauer von 60
Sekunden betrieben werden k ö nnen.
Die erforderliche Batteriekapazit ä t mu ß im meldebereiten Zustand der EMA durch Messung der
Stromaufnahme im sc harf- und unsc harfgesc halt et en Zust and ermit t elt w erd en. Bei
unscharfgeschalteter Anlage ist der Stromverbrauch der St ö rungsanzeige(n) und einer Meldergruppen-
anzeige (ab 10 Meldergruppen 10 % der Meldergruppenanzeigen) mit zu ber ü cksichtigen. Gruppen-
anzeigen, die nur ü ber eine nicht feststellbare Pr ü ftaste zur Anzeige gebracht werden k ö nnen,
brauchen nicht mitber ü cksichtigt werden. F ü r die Auslegung der Batteriekapazit ä t ist die jeweils
h ö here Stromaufnahme ma ß gebend.
Sofern EMA auch im scharfgeschalteten Zustand St ö rungsmeldungen optisch bzw. akustisch anzeigen
(nur zul ä ssig bei Anzeigen au ß erhalb des Sicherungsbereiches), mu ß der Stromverbrauch dieser
Anzeigen zus ä tzlich mit ber ü cksichtigt werden.
Ferner sind die VDE-Vorschriften sowie die Vorschriften des ö rtlichen EVU zu beachten.
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