8.4
Planungshinweise – Anordnung von Prüföffnungen (mit dem ZIV
8.4.1
Abgasabführungen bis 4 m Länge
Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften Abgas-
leitungen/-führungen bis 4 m Länge ist eine Prüföffnung
ausreichend. Der Betreiber ist darauf aufmerksam zu
machen, dass das Luft-/Abgassystem im Falle einer Ver-
unreinigung evtl. mit erhöhtem Aufwand zu demontieren
ist.
8.4.2
Abgasabführungen über 4 m Länge
Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften Abgas-
leitungen/-führungen von mehr als 4 m Länge gelten
nachfolgend aufgeführte Regelungen, die sich auf die
DIN 18160-1 „Abgasanlagen – Planung und Ausführung"
beziehen.
Senkrechter Abschnitt
Die untere Prüföffnung des senkrechten Abschnitts der
Abgasleitung darf angeordnet werden:
im senkrechten Teil der Abgasanlage direkt oberhalb
1
der Einführung des Verbindungsstückes (Bild 129)
oder
seitlich im Verbindungsstück höchstens 0,3 m ent-
2
fernt von der Umlenkung in den senkrechten Teil der
Abgasanlage (Bild 129)
oder
an der Stirnseite eines geraden Verbindungsstückes
3
höchstens 1,0 m entfernt von der Umlenkung in den
senkrechten Teil der Abgasanlage (Bild 129).
1
Bild 129
1) Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband)
Cerapur/Cerapur-Eco – 6 720 612 498 (2011/10)
Abgasanlagen, die nicht von der Mündung aus gereinigt
werden können, müssen eine weitere obere Prüföff-
nung bis zu 5 m unterhalb der Mündung haben. Senk-
rechte Teile von Abgasleitungen, die eine Schrägführung
größer 30° zwischen der Achse und der Senkrechten
aufweisen, benötigen in einem Abstand von höchstens
0,3 m zu den Knickstellen Prüföffnungen.
Bei senkrechten Abschnitten kann auf die obere Prüf-
öffnung auch verzichtet werden, wenn
• der senkrechte Teil der Abgasanlage höchstens ein-
mal bis zu 30° schräggeführt (gezogen) ist und
• die untere Prüföffnung nicht mehr als 15 m von der
Mündung entfernt ist.
Prüföffnungen sind so einzubauen, dass sie möglichst
leicht zugänglich sind.
2
≤ 0,3 m
Kunststoff-Abgassysteme
1)
abgestimmt)
3
≤ 1,0 m
6 720 612 489-45.2O
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