Installation
5.7
Allgemeine Hinweise zum Abgasleitungssystem
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Normen und Vorschriften
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere zu
beachten:
– Bestimmungen des beiliegenden Zulassungsbescheides
– Ausführungsbestimmungen der DVGW-TRGI, G 600
– Baurechtliche Bestimmungen der Bundesländer gemäß Feue-
rungsverordnung und Bauordnung.
Achtung: Aufgrund unterschiedlicher Bestimmungen in den ein-
zelnen Bundesländern und regional abweichender Handhabung
(Abgasführung, Reinigungs- und Kontrollöffnungen etc.) sollte
vor Montagebeginn mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfe-
germeister Rücksprache gehalten werden.
Belastete Schornsteine
Bei der Verbrennung von festen oder flüssigen Brennstoffen kommt
es zu Ablagerungen und Verunreinigungen im zugehörigen Abgas-
weg. Derartige Abgaswege sind ohne Vorbehandlung nicht zur Ver-
brennungsluftversorgung von Wärmeerzeugern geeignet. Soll die
Verbrennungsluft über einen bestehenden Schornstein angesaugt
werden, so muss dieser Abgasweg vom zuständigen Bezirks-Schorn-
steinfegermeister geprüft und ggf. gereinigt werden. Sollten bau-
liche Mängel (z.B. alte, brüchige Schornsteinfugen) der Nutzung
zur Verbrennungsluftversorgung entgegenstehen, sind geeignete
Maßnahmen wie das Ausschleudern des Kamins durchzuführen.
Eine Belastung der Verbrennungsluft mit Fremdstoffen muss sicher
ausgeschlossen sein. Ist eine entsprechende Sanierung des vorhan-
denen Abgasweges nicht möglich, kann der Wärmeerzeuger an ei-
ner konzentrischen Abgasleitung raumluftunabhängig betrieben
werden. Alternativ ist ein raumluftabhängiger Betrieb möglich.
Eine gründliche Reinigung durch den zuständigen Bezirksschorn-
steinfeger muss auch in diesen beiden Fällen erfolgen.
Schachtanforderungen
Die Abgasanlage ist innerhalb von Gebäuden in eigenen, belüfteten
Schächten anzuordnen. Die Schächte müssen aus nichtbrennbaren,
formbeständigen Baustoffen bestehen. Feuerwiderstandsdauer des
Schachtes: 90 min., bei Gebäuden geringerer Bauhöhe: 30 min.
Die Abgasleitung kann im Schacht einmal unter einem Winkel von
15° oder 30° schräg geführt werden.
Blitzschutz
Die Schornsteinkopfabdeckung muss in einer evtl. vorhandenen
Blitzschutzanlage und in den hausseitigen Potentialausgleich ein-
gebunden werden.
Diese Arbeiten sind von einem zugelassenen Blitzschutz- bzw. Elek-
trofachbetrieb durchzuführen.
AUGUST BRÖTJE GmbH