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Technische Angaben
3.1
Zulassungen
7637614 - 01 - 04112016
3.1.1
Hinweise zum Aufstellungsraum
Der Aufstellungsraum muss trocken und frostfrei (0°C bis 45°C) sein.
Wichtig
Bei Betrieb des Öl-Gas-Niedertemperaturkessels dürfen die vorge
schriebenen Mindestabstände nicht verändert werden.
Maßnahmen zur Versorgung des Gerätes mit Verbrennungsluft und zur Ab
gasabführung dürfen Sie nur in Absprache mit dem Bezirksschornsteinfeger
verändern. Dazu gehören:
Das Verkleinerndes Aufstellraums
Der nachträgliche Einbau fugendichter Fenster und Außentüren
Das Abdichten von Fenstern und Außentüren
Das Verschließen oder Entfernen von Zuluftöffnungen
Das Abdecken der Schornsteine
3.1.2
Korrosionsschutz
Vorsicht!
Gefahr der Beschädigung des Gerätes!
Die Verbrennungsluft muss frei von korrosiven Bestandteilen sein -
insbesondere von fluor- und chloridhaltigen Dämpfen, die z. B. in Lö
sungs- und Reinigungsmitteln, Treibgasen usw. enthalten sind.
Beim Anschluss von Wärmeerzeugern an Fußbodenheizungen mit
Kunststoffrohr, das nicht sauerstoffdicht gemäß DIN 4726 ist, müs
sen Wärmetauscher zur Anlagentrennung eingesetzt werden. Bei
geschlossenen Heizungsanlagen ist eine Behandlung des Füllwas
sers hinsichtlich Korrosion in der Regel nicht erforderlich. Dies ist bei
den jeweiligen Kesseltypen abhängig von der Wassserhärte und
dem Anlagenvolumen. Nach der VDI Richtlinie 2035-2 darf ein ph-
Wert von 9 grundsätzlich nicht überschritten werden. Der pH-Wert
kann sich aufgrund der CO
ausfall während des Betriebes der Heizungsanlage verändern, und
ist jährlich mit der Wartung zu prüfen. Bei Heizungsanlagen mit
Fußbodenheizung und nicht sauerstoffdichtem Rohr ist eine Sys
temtrennung zum Kessel und anderer korrosionsgefährdeter Anla
genbestandteile einzusetzen.
3.1.3
Anforderungen an das Heizungswsser
Zur Vermeidung von Korrosionsschäden in der Heizungsanlage ist Heizungs
wasser in Trinkwasserqualität unter Berücksichtigung der Anforderungen
gemäß VDI-Richtlinie 2035 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heiz
anlagen" zu verwenden.
3.1.4
Herstellererklärung
Die Einhaltung der Schutzanforderungen gemäß der Richtlinie 2014/30/EU
zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ist nur bei bestimmungsge
mäßem Betrieb der Kessel gegeben.
Die Umgebungsbedingungen gemäß EN 55014 sind einzuhalten.
Ein Betrieb ist nur mit ordnungsgemäß montiertem Gehäuse gestattet.
Die ordnungsgemäße elektrische Erdung ist durch regelmäße Überprüfung
(z.B. jährliche Wartung) der Kessel sicherzustellen.
Beim Austausch von Geräteteilen dürfen nur vom Hersteller vorgeschriebe
ne Originalteile verwendet werden.
3 Technische Angaben
-Bildung in Verbindung mit dem Kalk
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