Kapitel 5
Hinweis
ACHTUNG
ACHTUNG
Abb. 32: Mindestabstand
zum Gefahrbereich
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Montage
5.3
Stationärer Vertikalbetrieb zur Gefahrstellen-
absicherung
Die Gefahrstellenabsicherung ist nötig, wenn sich der Bediener nahe dem Gefahr bringen-
den Zustand der Maschine aufhalten muss. Für die Gefahrstellenabsicherung muss Hand-
schutz realisiert werden.
Der S300 muss daher mit einer Auflösung von mindestens 40 mm konfiguriert sein.
Verwenden Sie den S300 niemals für Sicherheitsanwendungen, bei denen Fingerschutz
realisiert werden muss!
Aufgrund der feinstmöglichen Auflösung von 30 mm ist der S300 nicht für Fingerschutz
geeignet.
Um die Schutzeinrichtung vor versehentlichem Verstellen oder Manipulation zu schützen,
müssen Sie beim S300 die Kontur der Umgebung als Referenz nutzen (siehe
Abschnitt 4.9.3 „Kontur als Referenz nutzen" auf Seite 47).
5.3.1
Mindestabstand
Bei Gefahrstellenabsicherung muss zwischen Schutzfeld und Gefahrstelle ein Mindest-
abstand eingehalten werden. Dieser gewährleistet, dass die Gefahrstelle erst erreicht
werden kann, wenn der Gefahr bringende Zustand der Maschine vollständig beendet
worden ist.
Verhindern Sie Umgreifen oder Hintergreifen des Schutzfeldes!
Montieren Sie den Sicherheits-Laserscanner immer so, dass Um- und Hintergreifen
unmöglich ist. Sehen Sie eventuell geeignete Zusatzmaßnahmen vor.
Konturen
als Referenz
Der Mindestabstand S gemäß EN ISO 13 855 und EN ISO 13 857 hängt ab von:
Nachlaufzeit der Maschine oder Anlage
(Die Nachlaufzeit ist aus der Maschinendokumentation ersichtlich oder muss durch
Messung ermittelt werden.)
Ansprechzeit des S300
Greif- oder Annäherungsgeschwindigkeit
Auflösung des S300
Betriebsanleitung
S
8010947/XK33/2013-10-07
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
S300