Betriebsanleitung
S300
Hinweis
ACHTUNG
8010947/XK33/2013-10-07
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Zur Sicherheit
2.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Sicherheits-Laserscanner S300 darf nur im Sinne von Abschnitt 2.2 „Verwendungs-
bereiche des Gerätes" auf Seite 10 verwendet werden. Er darf nur von fachkundigem Per-
sonal an der Maschine verwendet werden, an der er gemäß dieser Betriebsanleitung von
einer befähigten Person montiert und erstmals in Betrieb genommen wurde. Die Verwen-
dung darf nur an den Maschinen erfolgen, an denen der Gefahr bringende Zustand durch
den S300 unverzüglich gestoppt und/oder ein Ingangsetzen der Maschine verhindert
werden kann.
Bei jeder anderen Verwendung sowie bei Veränderungen am Gerät – auch im Rahmen von
Montage und Installation – verfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber der
SICK AG.
2.4
Allgemeine Sicherheitshinweise und
Schutzmaßnahmen
Beachten Sie die Sicherheitshinweise!
Beachten Sie die nachfolgenden Punkte, um die bestimmungsgemäße Verwendung des
Sicherheits-Laserscanners S300 zu gewährleisten.
Reparatur nur durch autorisierte Personen!
Die unsachgemäße Reparatur der Schutzeinrichtung kann zum Verlust der Schutzfunktion
führen. Die Reparatur der Schutzeinrichtung darf nur durch den Hersteller oder durch von
ihm autorisierte Personen erfolgen.
Der Sicherheits-Laserscanner S300 entspricht der Laserschutz-
klasse 1. Zusätzliche Maßnahmen zur Abschirmung der Laser-
strahlung sind nicht erforderlich (augensicher).
Dieses Gerät entspricht den Normen: IEC 60 825-1 sowie CDRH 21 CFR 1040.10 und
1040.11; ausgenommen sind Abweichungen durch die Laser Notice No. 50, vom
24.06.2007. In den Normen CDRH 21 CFR 1040.10 und 1040.11 wird folgender
Hinweis gefordert: „Vorsicht – wenn andere als die hier angegebenen Bedienungs- oder
Justiereinrichtungen benutzt oder andere Verfahrenshinweise ausgeführt werden, kann
dies zu gefährlicher Strahlexposition führen!"
Beachten Sie bei Montage, Installation und Anwendung des S300 die in Ihrem Land
gültigen Normen und Richtlinien. Eine Übersicht über die wichtigsten Vorschriften finden
Sie in Abschnitt 2.6 „Geltende Richtlinien und Normen" auf Seite 14.
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Kapitel 2
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