4.7
Auflieger
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Hinweis
Auflieger mit Luftfederung dürfen bei einer Querbe-
schleunigung von 0,3 g eine Neigung von 3° bis 4°
nicht überschreiten, damit die Sattelzugmaschine
nicht die gesamten Kräfte bei Querneigung des Sat-
telanhängers aufnehmen muss.
Der Hersteller des Aufliegers ist dafür verantwortlich,
dass der Sattelzug bei Kreisfahrt den Vorschriften ent-
spricht (in der Bundesrepublik Deutschland z. B.
§ 32 StVZO BO-Kraftkreis):
• Am Auflieger den vorderen und hinteren Durch-
schwenkradius sowie den Höhenschwenkbereich
prüfen.
• Bei Bedarf Mindesthöhe der Sattelkupplung nach
ISO-Norm 1726 berücksichtigen.
• Freiraum für Schaltgestänge und über dem Tankein-
füllstutzen beachten.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Lastkraftwagen, Stand: 31.01.2016
4 Technische Grenzwerte bei der Planung
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