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Mercedes-Benz Actros BM 93x Bedienungsanleitung Seite 34

Aufbaurichtlinien lastkraftwagen

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3.2
Fahrzeugänderungen
a WARNUNG
Nehmen Sie keine Änderungen an Aggregaten
(Lenkung, Bremsanlage usw.) vor! Änderungen an
Lenkung und Bremsanlage können dazu führen, dass
diese Systeme nicht mehr bestimmungsgemäß funk-
tionieren und versagen. Dadurch kann der Fahrer
die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und einen
Unfall verursachen.
Veränderungen am Grundfahrzeug sind nur im
Rahmen der in dieser Aufbaurichtlinie beschriebenen
Umfänge erlaubt.
Ab Werk gelieferte Fahrzeuge entsprechen den
EG-Richtlinien und den nationalen Vorschriften (teil-
weise ausgenommen sind Fahrzeuge für außereuropäi-
sche Länder).
Die Fahrzeuge müssen auch nach den durchgeführten
Änderungen die EG-Vorschriften oder die nationalen
Vorschriften erfüllen.
Über Veränderungen am Fahrgestell muss der amtlich
anerkannte Sachverständige oder Prüfer bei der Fahr-
zeugabnahme vom Aufbauhersteller informiert werden.
Bei Bedarf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Daimler AG (z. B. Zeichnung mit Genehmigungsver-
merk) oder die gültige Aufbaurichtlinie vorlegen.
Nach jeder Arbeit an der Bremsanlage, d. h. auch einer
lediglichen Demontage von Teilen, ist eine komplette
Überprüfung (Funktion, Wirkung und Sicht) der gesam-
ten Bremsanlage durchzuführen.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Lastkraftwagen, Stand: 31.01.2016
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3 Planung der Aufbauten
3.2 Fahrzeugänderungen
i Weitere Informationen
Über den Bereich Mercedes-Benz Custom Tailored
Trucks (CTT) können Kundensonderwünsche reali-
siert werden. Kundensonderwünsche erkennt man in
den Auftragsdaten des Fahrzeugs an den vierstelli-
gen Ausstattungscodes (Kxxx).
Änderungen an Fahrzeugen mit Kundensonderwün-
schen dürfen nur nach bestätigter Unbedenklichkeit
erfolgen (e Seite 15).
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