4.8.
HINWEISE ZU DEN VORHANDENEN RESTRISIKEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Im vorliegenden Handbuch sind die Restrisiken aufgeführt und beschrieben, die bei der Entwicklung
nicht beseitigt werden konnten und weiterhin an der Maschine bestehen.
Für jedes Restrisiko werden Anweisungen und Vorschriften geliefert, die der Benutzer befolgen muss,
um Gefahren für den Bediener und die Wartungsverantwortlichen zu vermeiden.
Aus Sicherheitsgründen sind während der Bearbeitungsvorgänge außer dem Bediener keine anderen
Personen in dem umliegenden Bereich der Maschine gestattet.
Nachdem die möglichen Risiken hinsichtlich Gebrauch und Wartung der Maschine in Betracht gezogen
wurden, wurden alle notwendigen Lösungen angewendet, um die Risiken zu beseitigen und die
Gefahren für die exponierten Personen zu verringern.
Dennoch bleiben die folgenden möglichen Restrisiken an der Maschine bestehen, die mit den
angegebenen Maßnahmen beseitigt oder verringert werden können.
Der Arbeitgeber muss unter Beachtung der Richtlinie 89/391/EWG in ihrer aktuellen Fassung über die
Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Arbeitnehmer bei der Arbeit dafür sorgen, die in diesem Bedienungshandbuch genannten Restrisiken zu
beseitigen oder zu verringern.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, das Personal über die Unfallgefahren, die
Sicherheitsvorrichtungen und die allgemeinen Regeln in Sachen Unfallschutz zu unterweisen, die von
den Gemeinschaftsrichtlinien und der Gesetzgebung des Installationslandes der Maschine
vorgeschrieben sind.
Es unterliegt der Verantwortung des Anwenders, sicherzustellen, dass die gegebenen Anweisungen
angebracht aufgenommen wurden.
Es unterliegt der Verantwortung des Arbeitgebers, die Bediener und Wartungstechniker zu
unterweisen. Dazu ist ein Fortbildungskurs zu veranstalten, eventuell in Zusammenarbeit mit dem
Hersteller der Maschine, sodass die Arbeiter angemessen über die Gefahren im Allgemeinen und über
die Restrisiken unterrichtet werden, die in diesem Bedienungshandbuch enthalten sind.
Daher müssen der Gebrauch, die vom Anwender durchgeführten Wartungen und die Reinigung
geschultem und sachkundigem Personal anvertraut werden.
Es unterliegt der Verantwortung des Arbeitgebers sicherzustellen, dass die gegebenen
Anweisungen angemessen aufgenommen wurden.
Aus Sicherheitsgründen sind während der Bearbeitungsvorgänge außer dem Bediener keine
anderen Personen in dem umliegenden Bereich der Maschine gestattet.
Ausgenommen von dieser Vorschrift ist das Wartungspersonal, das ausdrücklich vom Produktionsleiter
befugt wurde.
Im Bedarfsfall unterliegt es ebenso der Verantwortung des Anwenders:
1. Eventuell in Zusammenarbeit mit dem Maschinenhersteller einen Fortbildungskurs zu veranstalten,
um die Bediener und Wartungsarbeiter angemessen über die allgemeinen Risiken sowie die
Restrisiken zu informieren, mit denen sich das vorliegende Handbuch befasst.
2. Die persönlichen Schutzausrüstungen zu verwenden, die den Angaben der Richtlinie
2009/104/EG in ihrer aktuellen Fassung entsprechen müssen.
28
Es ist verboten, dieses Handbuch oder einen Teil davon in irgendeiner Weise oder Form ohne die schriftliche Genehmigung des Urhebers zu vervielfältigen © 2023