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Anforderungen An Den Pelletlagerraum Gemäß Der Muster-Feuerungsverordnung (M-Feuvo, Stand Juni 2005); Allgemeine Anforderungen An Den Pelletlagerraum Und Benötigte Systemkomponenten - Viessmann VITOLIGNO 300-C Planungsanleitung

Heizkessel für holzpellets 2,4 bis 48 kw
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Anforderungen an den Pelletlagerraum gemäß der Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVo, Stand Juni
2005)
Pelletlagermenge < 10 000 l
8
(ca. 6 500 kg)
Keine Anforderungen an
– Wände
– Decken
– Türen
– Nutzung
Die Übernahme der M-FeuVo unterliegt dem Länderrecht. Anforde-
rungen an den Pelletlagerraum legt die jeweilige Landesfeuerungs-
verordnung fest und sind entsprechend einzuhalten. Gegenwärtig ist
dies noch nicht in allen Bundesländern geschehen. Abweichende
Fassungen sind derzeit nicht in Baden-Württemberg, Bremen,
Rheinland-Pfalz und im Saarland gültig.
Allgemeine Anforderungen an den Pelletlagerraum und benötigte Systemkomponenten
■ Der Pelletlagerraum muss trocken sein, weil bei Feuchtigkeitszu-
führung die Pellets stark aufquellen. Dies führt zu erheblichen
Problemen bei der Pelletzuführung zum Heizkessel.
■ Der Pelletlagerraum muss staubdicht und massiv ausgeführt sein,
da es beim Befüllen zu Staubentwicklung im Lagerraum kommt
und durch die Pellets ein großer Druck gegen die Wände entsteht.
■ Der Pelletlagerraum oder Aufstellraum für Fertiglager muss belüf-
tet werden. Lüftungsöffnungen dürfen nicht unmittelbar unter Fen-
stern oder Zuluftöffnungen vorgesehen werden. Anforderungen an
die Belüftung von Pelletlagern gemäß VDI-Richtlinie 3464 beach-
ten. Die Lüftungsöffnungen sollten beim Befüllen geschlossen wer-
den, damit das Absauggebläse einen leichten Unterdruck im Lager
erzeugen kann.
■ Die folgenden Wandstärken haben sich auf Grund der statischen
Anforderungen bewährt:
z. B. Mauerziegel 17 cm beidseitig verputzt; Hohlblockstein 12 cm
beidseitig verputzt; Beton 10 cm, Gipsstein 12 cm.
Ab einer Pelletlagermenge über 6,5 Tonnen müssen Umfassungs-
wände und Geschossdecke der Brandwiderstandsklasse F90 ent-
sprechen.
■ Türen bzw. Einstiegsöffnungen in den Pelletlagerraum müssen
nach außen aufgehen und staubdicht ausgeführt sein (mit umlauf-
ender Dichtung). Bei Pelletlagermengen über 6,5 t müssen Türen
selbstschließend und feuerhemmend T30 ausgeführt sein.
■ An der Innenseite der Türöffnung müssen Schutzbretter ange-
bracht werden, damit die Pellets nicht gegen die Tür drücken
(siehe Seite 106).
■ Im Pelletlagerraum sollten keine Elektroinstallationen vorhanden
sein. Notwendige Elektroinstallationen müssen explosionsge-
schützt – entsprechend den geltenden Vorschriften – ausgeführt
werden.
VIESMANN
98
(Fortsetzung)
Pelletlagermenge > 10 000 l (ca. 6 500 kg)
Anforderungen an den Pelletlagerraum
– Wände F90
– Decken F90
– Türen und Einstiegsöffnungen mit selbstschließ-
enden und feuerhemmenden (T30) Abschlüssen
– Keine andere Nutzung des Lagerraums
– Keine Leitungen durch Decken und Wände
Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels ≤ 50 kW
für feste Brennstoffe (Feuerstättenaufstellraum)
– Keine Anforderungen an den Raum
– Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte durch
min. Öffnung von 150 cm
– Abstand der Feuerstätte zum Brennstofflager min.
1 m oder geringer bei belüftetem Strahlungsschutz
– Pelletmengen bis 6 000 kg dürfen im Heizraum ge-
lagert werden
Bezüglich der in Ihrem Bundesland gültigen Fassung und den sich
daraus ergebenden Anforderungen informiert Sie der jeweilige Lan-
desinnungsverband der Schornsteinfeger oder der zuständige
Bezirksschornsteinfeger.
■ AT: In Österreich sind Umfassungswände und Geschossdecken
des Lagerraums entsprechend der Brandwiderstandsklasse F90
und Türen bzw. Einstiegsöffnungen entsprechend T30 auszufüh-
ren. Die Brandschutzbedingungen gemäß TRVB H118 und die
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
■ Wasserführende Leitungen im Lagerraum sollten wegen Kondens-
wasserbildung und der Gefahr von Rohrbruch vermieden werden.
■ Es muss immer je ein Befüllstutzen H sowie ein Rückluftstut-
zen G mit Kupplung vom System Storz Typ A Ø 100 mm (Feuer-
wehrschlauchstutzen) mit Verlängerungsrohren in den Pelletlager-
raum verwendet werden. Die Rohre müssen aus Metall sein und
mit dem Mauerwerk verbunden und geerdet werden.
■ Gegenüber dem Befüllstutzen muss zum Schutz der Pellets und
des Mauerwerks eine Prallplatte C angebracht werden.
■ Der Pelletlagerraum muss frei von Fremdkörpern (kleine Steine,
Holzteilchen usw.) sein.
■ Max. Saughöhe: 5 m
Max. Saugleitungslänge (bei max. Förderleistung): 15 m
■ Die Zufuhrschläuche und Rückluftschläuche des Saugsystems
müssen geerdet werden, dürfen nicht im Freien verlegt werden
und sind vor Temperaturen über 60 ºC zu schützen.
■ Die Mauerdurchführung für die Raumaustragung ist von der Lager-
raumseite her feuerfest zu verschließen (z. B. verputzen).
■ Der Pelletlagerraum muss für Kinder unzugänglich ausgeführt
sein. Vor dem Befüllen des Lagerraums sollte der Pelletkessel ca.
eine Stunde vorher abgestellt werden. Vor Betreten des Lager-
raums sollte der Raum ausreichend belüftet werden.
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VITOLIGNO 300-C

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