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Anbauten; Vorbau; Luftleitkörper; Dachgepäckträger - Mercedes-Benz G-Klasse BR 461 2021 Bedienungsanleitung

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6.6 Anbauten

6.6.1 Aufbauten bei Fahrgestellen mit Vorbau
Der vordere Aufbaubereich muss bis zur hinteren
Fahrerhaus-Ecksäule als selbsttragende Verbindung
ausgebildet werden.
Die Verbindung mit den Querträgeranschlüssen und
den vorderen und hinteren Fahrerhaus-Ecksäulen
muss formschlüssig erfolgen.
Für den Aufbau ist eine technische Bescheinigung der
zuständigen Abteilung erforderlich (→ Seite 17).
Fahrzeugteile dürfen nicht in ihrer Funktion durch
Anbauten beeinträchtigt werden.
Die zulässigen Achslasten sind einzuhalten.
Länderspezifische gesetzliche Vorschriften sind zu
beachten.
6.6.2 Luftleitkörper
Luftleitkörper auf dem Fahrerhausdach dürfen nur mit
Klemmstücken an der Regenrinne befestigt werden.
Zusätzliche Bohrungen zur Befestigung im
Fahrerhausdach sind zu unterlassen.
Bei
anderen
Dachaufbauten
Klimaanlage) ist eine technische Bescheinigung der
zuständigen Abteilung erforderlich (→ Seite 17).
6.6.3 Dachgepäckträger
Auf gleichmäßige Lastverteilung über die gesamte
Dachfläche achten (siehe Abbildung).
Für weitere Informationen zur höchstmöglichen
Dachbelastung siehe Betriebsanleitung.
Grenzwerte Dachgepäckträger (belastet)
Max.
[kg]
BA6
200
BA9
100
BA11
150
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
(beispielsweise
Dachlast
Midestanzahl
Stützfußpaare
6
2
3
Änderung am Grundfahrzeug
Abbildung 26: Dachgepäckträger
6.6.4 Anhängekupplung
Wird
eine
Anhängekupplung
angebaut, dürfen nur von der Daimler AG
freigegebene Fabrikate und Typen verwendet
werden.
Der Anbau der Anhängekupplung muss den
Vorschriften der jeweiligen Länder entsprechen:
in der Bundesrepublik Deutschland nach DIN
74050.
In der Bundesrepublik Deutschland muss bei
Abweichungen
Unfallverhütungsvorschriften
technische
Bescheinigung
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen,
22757 Hamburg angefordert werden:
http://www.bgf.de/
nachträglich
von
den
(UVV)
eine
bei
der
80

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