3.8 Geräuschdämmung
Änderungen an der Geräuschdämmung sind zu
unterlassen.
Bei Veränderungen geräuschrelevanter Teile sind
Geräuschmessungen durchzuführen. Das umfasst
z.B.:
•
Motor
•
Abgasanlage
•
Luftansauganlage
•
Reifen usw.
Es gelten die länderbezogenen Vorschriften und
Richtlinien. In der EU ist zu beachten:
•
UN-R 51
Serienmäßig eingebaute Teile zur Geräuschdämmung
dürfen nicht ausgebaut oder verändert werden.
Die Innengeräuschsituation darf sich nicht
verschlechtern.
❗
Bei allen Änderungen am Fahrzeug ist das nach
Regelung UN-R 51 vorgeschriebene Außengeräusch
des Fahrzeugs einzuhalten.
❗
Um das Geräuschniveau des Fahrzeugs durch
Änderungen nicht zu beeinflussen, ist bei der
Planung von Aufbauten auf die Minimierung der
Innengeräusche (→ Seite 78) zu achten.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für G-Klasse BR 461, Stand: 05.03.2021
❗
Änderungshinweise beachten! Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
Planung der Aufbauten
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