Vermeiden Sie hohe Drehzahlen.
–
Nicht mit einem Anhänger fahren.
–
Ab 1.000 Kilometer (600 Meilen) bis
1.500 Kilometer (900 Meilen)
Steigern Sie die Fahrleistung allmählich auf
–
die Höchstgeschwindigkeit bzw. auf die
höchstzulässige Motordrehzahl.
Während der ersten Betriebsstunden weist
der Motor eine höhere innere Reibung auf als
später, wenn sich alle beweglichen Teile auf-
einander eingespielt haben.
Umwelthinweis
Wird der neue Motor schonend eingefahren,
erhöht sich die Lebensdauer des Motors bei
gleichzeitig geringerem Ölverbrauch.
Einfahren der Reifen und der Brems-
beläge
Neue Reifen müssen auf den ersten 500 km
(300 Meilen) und neue Bremsbeläge auf den
ersten 200 km (125 Meilen) vorsichtig einge-
fahren werden.
Während der ersten 200 km (125 Meilen)
kann die verminderte Bremswirkung der neu-
en Bremsbeläge durch stärkeren Druck auf
das Bremspedal ausgeglichen werden. Bei
einer Vollbremsung mit neuen Bremsbelägen
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Bedienung
kann jedoch der Bremsweg etwas länger sein
als mit eingefahrenen Bremsbelägen.
ACHTUNG
●
Neue Reifen müssen eingefahren werden,
denn sie haben zu Anfang noch nicht die opti-
male Haftfähigkeit. Es besteht Unfallgefahr!
Fahren Sie während der ersten 500 km
(300 Meilen) entsprechend vorsichtig.
Neue Bremsbeläge müssen sich erst „ein-
●
schleifen" und haben während der ersten 200
km (125 Meilen) noch nicht die optimale
Reibkraft. Die etwas verminderte Bremskraft
können Sie jedoch durch einen stärkeren
Druck auf das Bremspedal ausgleichen.
Umweltverträglichkeit
Bei der Konstruktion, Materialauswahl und
Herstellung Ihres neuen SEAT spielt der Um-
weltschutz eine wichtige Rolle.
Konstruktive Maßnahmen zur Begünstigung
des Recyclings
Demontagefreundliche Gestaltung der Ver-
●
bindungen
Vereinfachte Demontage durch Modulbau-
●
weise
Verbesserte Sortenreinheit der Werkstoffe.
●
●
Kennzeichnung von Kunststoffteilen und
Elastomeren nach ISO 1043, ISO 11469 und
ISO 1629.
Materialauswahl
Verwendung von wiederverwertbarem Ma-
●
terial.
Verwendung von kompatiblen Kunststoffen
●
innerhalb einer Gruppe, wenn deren Kompo-
nenten nicht leicht voneinander trennbar
sind.
●
Verwendung von wiederverwertbarem
und/oder wiederverwertetem Material.
●
Verringerung von flüchtigen Bestandteilen
der Kunststoffe, einschließlich des Geruchs.
●
Verwendung von FCKW-freien Kältemitteln.
Verbot, abgesehen von den gesetzlich fest-
gelegten Ausnahmen (Anhang II der Richtli-
nie 2000/53/EG über Altfahrzeuge), von
Schmermetallen: Cadmium, Blei, Quecksilber
und sechswertiges Chrom.
Herstellung
●
Verringerung des Lösungsmittelanteils in
Hohlraumschutzwachsen.
●
Verwendung von Kunststoffschutzfolien für
den Transport von Fahrzeugen.
●
Verwendung lösungsmittelfreier Klebstoffe.
●
Einsatz von FCKW-freien Kältemitteln in Käl-
teerzeugungssystemen.
●
Recycling und energetische Verwertung von
Abfällen (RDF).
●
Verbesserung der Abwasserqualität.