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Sicherheitshinweise
2.1
Allgemeine Hinweise
Vor der ersten Inbetriebnahme des Pflegebettes:
•
Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung vollständig durch. So vermeiden Sie Schäden
an Personen oder Material aufgrund von Fehlbedienung.
•
Beachten Sie die Hinweise für zugelassene Matratzen nach DIN 13014 (siehe
Anforderungen an die Matratze
•
Reinigen und desinfizieren Sie das Pflegebett vor der ersten Benutzung.
Der Anwender hat sich gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 2
vor der Benutzung eines Pflegebettes von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemä-
ßen Zustand des Pflegebettes zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Gleiches gilt für Zubehör.
Dieses Pflegebett erfüllt alle Anforderungen der Verordnung für Medizinprodukte (EU)
2017/745 (MDR). Es ist gemäß Medizinproduktegesetz (MPG § 13) als aktives Medizinpro-
dukt der Klasse I eingestuft.
Dieses Pflegebett ist durch ein unabhängiges Prüfinstitut auf Produktsicherheit geprüft wor-
den. Wie jedes technische, elektrische Gerät kann es jedoch bei unsachgemäßer Bedienung
zu Gefährdungen führen.
Beachten Sie deshalb auch Ihre Verpflichtungen als Betreiber gemäß der Medizinprodukte-
Betreiberverordnung (MPBetreibV), um einen dauerhaft sicheren Betrieb dieses Medizinpro-
duktes ohne Gefährdungen für Bewohner, Pflegepersonal und Dritte sicherzustellen.
Diese Gebrauchsanweisung enthält Sicherheitshinweise, die beachtet werden müs-
sen. Alle Personen, die an und mit diesem Pflegebett arbeiten, müssen den Inhalt die-
ser Gebrauchsanweisung kennen und die Sicherheitshinweise befolgen.
2.2
Sicherheitshinweise für den Betrieb des Bettes
Dieses Pflegebett ist für Bewohner unter 146 cm Körpergröße sowie für Kleinkinder nicht ge-
eignet.
Dieses Pflegebett darf nur von durch den Betreiber eingewiesenen Personen bedient wer-
den.
Elektrische Verstellungen sind nur möglich, wenn das Pflegebett ordnungsgemäß an das
Stromnetz angeschlossen ist.
Teil B: Betreiber und Fachpersonal
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).
Teil B:
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