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Sicherheitshinweise; Allgemeine Hinweise; Sicherheitshinweise Für Den Betrieb Des Bettes - Burmeier Allura II Gebrauchsanweisung

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise

2.1

Allgemeine Hinweise

Vor der ersten Inbetriebnahme des Pflegebettes:
Lesen Sie diese Gebrauchsanweisung vollständig durch. So vermeiden Sie Schäden
an Personen oder Material aufgrund von Fehlbedienung.
Beachten Sie die Hinweise für zugelassene Matratzen nach DIN 13014 (siehe
Anforderungen an die Matratze
Reinigen und desinfizieren Sie das Pflegebett vor der ersten Benutzung.
Der Anwender hat sich gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 2
vor der Benutzung eines Pflegebettes von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemä-
ßen Zustand des Pflegebettes zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Gleiches gilt für Zubehör.
Dieses Pflegebett erfüllt alle Anforderungen der Verordnung für Medizinprodukte (EU)
2017/745 (MDR). Es ist gemäß Medizinproduktegesetz (MPG § 13) als aktives Medizinpro-
dukt der Klasse I eingestuft.
Dieses Pflegebett ist durch ein unabhängiges Prüfinstitut auf Produktsicherheit geprüft wor-
den. Wie jedes technische, elektrische Gerät kann es jedoch bei unsachgemäßer Bedienung
zu Gefährdungen führen.
Beachten Sie deshalb auch Ihre Verpflichtungen als Betreiber gemäß der Medizinprodukte-
Betreiberverordnung (MPBetreibV), um einen dauerhaft sicheren Betrieb dieses Medizinpro-
duktes ohne Gefährdungen für Bewohner, Pflegepersonal und Dritte sicherzustellen.
Diese Gebrauchsanweisung enthält Sicherheitshinweise, die beachtet werden müs-
sen. Alle Personen, die an und mit diesem Pflegebett arbeiten, müssen den Inhalt die-
ser Gebrauchsanweisung kennen und die Sicherheitshinweise befolgen.
2.2
Sicherheitshinweise für den Betrieb des Bettes
Dieses Pflegebett ist für Bewohner unter 146 cm Körpergröße sowie für Kleinkinder nicht ge-
eignet.
Dieses Pflegebett darf nur von durch den Betreiber eingewiesenen Personen bedient wer-
den.
Elektrische Verstellungen sind nur möglich, wenn das Pflegebett ordnungsgemäß an das
Stromnetz angeschlossen ist.
Teil B: Betreiber und Fachpersonal
»
44
).
Teil B:
3

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