1.11.3 Mechanische Wartungsarbeiten
Entfernen bzw. installieren Sie vor bzw. nach Ihrer Arbeit alle für die Instandhaltungsarbeiten
angebrachten Schutz- und Sicherheitseinrichtungen wie:
Abdeckungen,
Sicherheitshinweise und Warnschilder,
Erdungskabel.
Wenn Sie Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen entfernen, dann bringen Sie diese unmittelbar
nach Abschluß der Arbeiten wieder an.
Überprüfen Sie deren Funktion!
1.12
Unfallbericht
Informieren Sie Vorgesetzte und die Firma Optimum Maschinen Germany GmbH sofort über
Unfälle, mögliche Gefahrenquellen und „Beinahe-Unfälle".
„Beinahe-Unfälle" können viele Ursachen haben.
Je schneller sie angezeigt werden, desto schneller können die Ursachen behoben werden.
INFORMATION
Auf konkrete Gefahren bei der Ausführung von Arbeiten mit und an der Metallbandsäge weisen
wir Sie bei der Beschreibung dieser Arbeiten hin.
1.13
Elektrik
Lassen Sie die elektrische Maschine/Ausrüstung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle
Mängel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muß bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
die Metallbandsäge sofort ab!
Beachten
Sie
die
Betriebsmittelprüfung, BGV jetzt DGUV.
Der Betreiber der Maschine hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom
Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen
der
Konformitätserklärung.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie
kontinuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen
im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
1.14
Prüffristen
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest,
Dokumentieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6
Arbeitsschutzgesetz durch. Verwenden Sie auch die unter Instandhaltung angegebenen
Prüfintervalle als Anhaltswert.
DE
S285 DG
18
erforderlichen
Prüfintervalle
Unfallverhütungsvorschrift
Originalbetriebsanleitung
nach
Betriebssicherheitsverordnung,
entsprechend
beschaffen
sind,
siehe
Sicherheit
Version 1.1.2 - 2022-02-24