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Maßnahmen Zur Unfallverhütung - Binder CB-S Betriebsanleitung

Co2 -inkubator
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1.14 Maßnahmen zur Unfallverhütung
Der Betreiber des Gerätes muss die einschlägigen lokalen und nationalen Vorschriften beachten und Vor-
kehrungen zur Unfallverhütung treffen.
Folgende Maßnahmen wurden seitens des Herstellers getroffen, um Gefahren zu vermeiden:
• Angaben auf dem Typenschild
Vgl. Kap. 1.6.
• Betriebsanleitung
Für jedes Gerät ist eine Betriebsanleitung vorhanden.
• Übertemperaturüberwachung
Das Gerät hat eine von außen ablesbare Temperaturanzeige.
Im Gerät ist ein zusätzlicher Überwachungsregler (Temperaturwählbegrenzer Klasse 3.1 nach DIN
12880:2007) eingebaut. Ein optisches und ein akustisches Signal (Summer) zeigen die Temperatur-
überschreitung an.
• Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung
Die Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtung sind gut zugänglich.
• Elektrostatische Aufladung
Die Innenteile sind geerdet.
• Nicht-ionisierende Strahlung
Nicht-ionisierende Strahlung wird nicht gezielt erzeugt, sondern nur technisch bedingt von den elektri-
schen Betriebsmitteln (z.B. Kraftstromleitungen) abgegeben. Die Maschine besitzt keine Permanent-
magneten. Sofern Träger aktiver Implantate (z.B. Herzschrittmacher, Defibrillatoren) einen Sicherheits-
abstand (Abstand Feldquelle zu Implantat) von 30 cm einhalten, kann eine Beeinflussung dieser Im-
plantate mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
• Sicherheit gegen berührbare Oberflächen
Nach EN ISO 13732-1:2008 geprüft.
• Fußböden
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 3.4 zur Aufstellung.
• Reinigung
Vgl. Betriebsanleitung Kap. 22.1.
CB-S / CB-S-UL (E7) 01/2022
Seite 18/116

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