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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen Zu Aufstellung Und Betrieb Des Gerätes - Binder CB-S Betriebsanleitung

Co2 -inkubator
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Symbol
1.7
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen zu Aufstellung und Betrieb des
Gerätes
Für den Betrieb des Gerätes und den Aufstellungsort beachten Sie die für Ihr Land einschlägigen lokalen
und nationalen Vorschriften (für Deutschland: DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laborato-
rien").
Die BINDER GmbH ist nur dann verantwortlich für die sicherheitstechnischen Eigenschaften des Gerätes,
wenn Instandhaltung und Instandsetzung durch Elektro-Fachkräfte oder von BINDER autorisiertem Fach-
personal ausgeführt werden und wenn Bauteile, welche die Sicherheit des Gerätes beeinflussen, bei Aus-
fall durch Original-Ersatzteile ersetzt werden.
Das Gerät darf nur mit Original-Zubehör von BINDER oder mit von BINDER freigegebenem Zubehör an-
derer Anbieter betrieben werden. Der Benutzer trägt das Risiko bei Verwendung von nicht freigegebenem
Zubehör.
Gefahr der Überhitzung durch mangelnde Belüftung.
Beschädigung des Gerätes.
∅ Stellen Sie das Gerät NICHT in unbelüfteten Nischen auf.
 Stellen Sie ausreichende Belüftung zur Wärmeabfuhr sicher.
 Halten Sie bei der Aufstellung die vorgeschriebenen Mindestabstände ein (Kap. 3.4)
Die Geräte dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen aufgestellt und betrieben werden.
Explosionsgefahr durch brennbare Stäube oder explosionsfähige Gemische in der
Umgebung des Gerätes.
Schwere Verletzung oder Tod durch Verbrennungen und/oder Explosionsdruck.
∅ Betreiben Sie das Gerät NICHT in explosionsgefährdeten Bereichen.
∅ Stellen Sie sicher, dass sich KEINE brennbaren Stäube oder Lösemittel-Luftgemische
in der Umgebung des Gerätes befinden.
CB-S / CB-S-UL (E7) 01/2022
Information
CE Konformitätskennzeichen
Elektro- oder Elektronikgerät, welches nach dem 13. August 2005 in der EU
in Verkehr gebracht wurde und gemäß Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte (WEEE) getrennt zu entsorgen ist.
Das Gerät wurde nach den Technischen Vorschriften der Zollunion (TR CU)
für die Eurasische Wirtschaftsunion (Russland, Weißrussland, Armenien, Ka-
sachstan Kirgistan) zertifiziert.
HINWEIS
GEFAHR
Seite 11/116

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