Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Kondenswasserableitung Über Das Brötje Gas-Brennwertgerät; Einleitung Von Kondenswasser In Das Öffentliche Kanalnetz; Vorschriften Zur Kondenswasser-Neutralisation - BROTJE SGB 125-300 H Technische Information

Inhaltsverzeichnis

Werbung

6.22 Kondenswasserableitung
über das BRÖTJE Gas-
Brennwertgerät
6.23 Einleitung von
Kondenswasser in das
öffentliche Kanalnetz
6.24 Vorschriften zur
Kondenswasser-
Neutralisation
7653866-01 10.17
Hinweis:
Kapitel 12 „Abgasleitungs-Systeme" gibt eine Kurzübersicht über die einsetzbaren
BRÖTJE Abgasleitungs-Systeme und deren Betriebsbedingungen. Ausführliche In-
formationen enthält die Technische Information „Abgasleitungs-Systeme für Gas-
und Öl-Brennwertgeräte" und das jeweilige Installationshandbuch des Gas-Brenn-
wertgeräts.
Bei BRÖTJE Gas-Brennwertgeräten kann das in einer BRÖTJE Abgasleitung anfal-
lende Kondenswasser geräteintern abgeleitet werden. Daher ist es nicht notwen-
dig, gesonderte Sammelbehältnisse in die Abgasleitung mit einzubauen.
Achtung!
Die Kondenswasserableitung aus angeschlossenen Abgasleitungs-Systemen von
Drittanbietern über das BRÖTJE Gas-Brennwertgerät ist nicht gestattet!
Das in einem Fremdsystem anfallende Kondensat muss vor dem Gas-Brennwert-
gerät durch eine Kondensatfalle aufgefangen und abgeleitet werden! Lesen Sie da-
zu die Hinweise zur Kondenswasserableitung aus Fremdsystemen in Kapitel 12
„Abgasleitungs-Systeme"!
An der Kondensatsammelschale unterhalb des Wärmetauschers der BRÖTJE Gas-
Brennwertgeräte ist ein Siphon für Kondenswasser angeschlossen. Über eine
Schlauchleitung wird das Kondenswasser dem Abwasserkanal zugeführt. Weiter-
hin muss vor Installation geprüft werden, inwiefern die vorhandene Abflussleitung
für die Ableitung von saurem Kondenswasser geeignet ist.
Folgende Materialien sind für das Abführen von Kondenswasser geeignet:
- PVC-Hart-Rohr nach DIN 19534, Teil 3
- PVC-Rohr nach DIN 19538, Teil 10
- PE-HD-Rohr nach DIN 19535, Teil 1 und 2
- PE-HD-Rohr nach DIN 19537, Teil 1 und 2
- PP-Rohr nach DIN 19560, Teil 10
- ABS/ASA-Rohr nach DIN 19561, Teil 10
- Gussrohre nach DIN 19522 mit Innenemaillierung oder Beschichtung
- nicht rostende Stahlrohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
- Borosilicatglas-Rohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
Falls die vorhandene Abwasserleitung nicht für den Betrieb mit einem Gas-Brenn-
wertgerät geeignet ist, muss vor Einleitung in das Abwassersystem eine Neutrali-
sation vorgenommen werden.
Entsprechend dem Arbeitsblatt DWA A251 „Kondensate aus Brennwertkesseln"
wird eine Neutralisation erst ab einer Nennwärmebelastung von 200 kW gefor-
dert. Bitte beachten Sie das Arbeitsblatt A 251.
Dennoch kann es vorkommen, dass regional durch die Wasserbehörden eine Neu-
tralisation gefordert wird. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der Installation
mit den kommunalen Behörden in Verbindung zu setzen, um sich über die örtli-
chen Bestimmungen zu informieren.
SGB 125–300 H
Planungshinweise
39

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis