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3 Transport/Lagerung/Entsorgung
Bei Einlagerung einer bereits betriebenen Pumpe/Pumpenaggregat sind die
Maßnahmen zur Außerbetriebnahme zu beachten. (ð Kapitel 6.3.1, Seite 54)
3.4 Rücksendung
1. Pumpe ordnungsgemäß entleeren.
2. Die Pumpe spülen und reinigen, besonders bei schädlichen, explosiven, heißen
oder anderen risikoreichen Fördermedien.
3. Pumpe zusätzlich neutralisieren und zum Trocknen mit wasserfreiem inerten
Gas durchblasen, bei Fördermedien deren Rückstände mit der Luftfeuchtigkeit
zu Korrosionsschäden führen oder bei Sauerstoffkontakt entflammen.
4. Der Pumpe muss immer eine ausgefüllte Unbedenklichkeitserklärung beigefügt
werden.
Angewandte Sicherungsmaßnahmen und Dekontaminierungsmaßnahmen
angeben. (ð Kapitel 11, Seite 95)
HINWEIS
Bei Bedarf kann eine Unbedenklichkeitserklärung im Internet unter folgender
Adresse heruntergeladen werden:
3.5 Entsorgung
WARNUNG
Gesundheitsgefährdende und/oder heiße Fördermedien, Hilfsstoffe und
Betriebsstoffe
Gefährdung für Personen und Umwelt!
▷ Spülmedium sowie ggf. Restmedium auffangen und entsorgen.
▷ Ggf. Schutzkleidung und Schutzmaske tragen.
▷ Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Entsorgung von
gesundheitsgefährdenden Medien beachten.
1. Pumpe/Pumpenaggregat demontieren.
Fette und Schmierflüssigkeiten bei der Demontage sammeln.
2. Pumpenwerkstoffe trennen z. B. nach:
- Metall
- Kunststoff
- Elektronikschrott
- Fette und Schmierflüssigkeiten
3. Nach örtlichen Vorschriften entsorgen oder einer geregelten Entsorgung
zuführen.
KWP
www.ksb.com/certificate_of_decontamination