3.3.5 Zulässiger Umgebungstemperaturbereich
Für alle Motoren beträgt der zulässige Bereich der Umgebungstemperatur -20°C...+40°C. Bei IE1-/
IE2-Motoren für den Betrieb in den Zonen 21 und 22 ist ein erweiterter Umgebungstemperaturbereich
von -20°C...+60°C zulässig. Dabei muss die Bemessungsleistung auf 72% des Katalogwertes
reduziert werden.
Liegt der Maximalwert der Umgebungstemperatur zwischen +40°C und +60°C, so darf der Wert der
Leistungsentnahme umgekehrt linear zwischen 100% und 72% interpoliert werden. Zwingend
erforderlich
ist
hierbei
Motoranschlussleitungen sowie die Kabeleinführungen müssen für Temperaturen von mindestens
80°C geeignet sein.
Der erweiterte Umgebungstemperaturbereich gilt nicht für optionale Anbauten, wie z.B. eine Bremse,
einen Drehgeber und/ oder ein Fremdlüfter. Die Zulässigkeit muss bei Unsicherheit beim Hersteller
erfragt werden!
3.3.6 Lackierung
Die Motoren werden ab Werk mit einer geeigneten, elektrostatisch geprüften Lackierung versehen.
Das nachträgliche Lackieren darf nur in Absprache mit Getriebebau NORD oder einer für die
Reparatur von explosionsgeschützten Elektromotoren zugelassenen Reparaturwerkstatt erfolgen. Es
sind zwingend die gültigen Normen und Vorschriften zu beachten.
3.3.7 IEC-B14-Motoren
Bitte Hinweise aus dem Kapitel 1.3.2 befolgen. Anderenfalls ist der Explosionsschutz nicht
gewährleistet.
3.3.8 Motorlage – Besonderheiten IM V3, IM V6
Bei Wellenende oben, z.B. Bauformen IM V3, IM V6, ist bei diesen Motoren vom Betreiber / Errichter
eine Abdeckung anzuordnen, die ein Hineinfallen von Fremdkörpern in die Motorlüfterhaube
verhindert (siehe EN IEC 60079-0:2018). Sie darf die Kühlung des Motors durch seinen Lüfter nicht
behindern. Bei Wellenende unten (AS, Neigungswinkel 20° bis 90°), z.B. Bauformen IM V1, IM V5,
sind die Motoren generell mit einem Schutzdach auf der Lüfterhaube auszuführen. Bei einem
Neigungswinkel kleiner 20° ist eine entsprechende Schutzeinrichtung, die die oben genannten
Bedingungen erfüllt, durch den Betreiber / Errichter eigenständig vorzusehen.
Ein Handrad am zweiten Wellenende ist nicht zugelassen.
B 1091 de-2722
3 ATEX - Explosionsgefährdete Umgebung
der
thermische
Motorschutz
durch
Kaltleitertemperaturfühler.
Die
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