des Ducati Motorrads, soweit die Vorgaben laut
vorstehendem Art. 3 eingehalten werden.
4.6. Unter Vorbehalt von für den
„Verbraucher" geltende Zuständigkeiten oder der
Regelung durch eine im Land des Kunden geltende
unabdingbare Norm ist der Gerichtsstand für
etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit
vorliegenden Garantiebedingungen ausschließlich
in Bologna, Italien, begründet.
4.7. Die vorliegenden Garantiebedingungen
unterliegen dem italienischen Recht.
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5. Zusätzliche Garantie und
Garantieverlängerungen
5.1 Abhängig vom jeweiligen Produkt und Land
können zusätzliche Garantien (z. B. 4|Ever
Multistrada, Factory Ever Red und Ever Red)
gewährt bzw. erworben werden. Diese Details sind
dem Garantievertrag zu entnehmen, den der
Vertragshändler dem Erstbesitzer bei der Übergabe
des neuen Motorrads ausgehändigt hat, oder
können auf der Webseite www.ducati.com im
Bereich MyDucati oder über die App MyDucati
abgerufen werden.
6. Instandhaltungsplan und Arbeiten im Rahmen
der Übergabeinspektion
6.1. Die von der Übergabeinspektion vorgesehenen
Arbeiten werden vom Verkäufer ausgeführt.
6.2. Ducati hat den im „Bedienungs- und
Instandhaltungsheft" veröffentlichten
Instandhaltungsplan mit dem Zweck festgelegt, die
größtmögliche Effizienz, Leistung und
Betriebssicherheit seiner Motorräder
aufrechtzuhalten.
6.3. Die sorgfältige Durchführung der Inspektionen
entsprechend der folgenden Vorgaben und
Fälligkeiten ist die Voraussetzung, die erforderlich