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Informationen Für Den Stromkunden; Messrichtigkeitshinweise - EMH metering eBZD-H Produkthandbuch

Elektronischen basiszähler
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Produkthandbuch für eBZD-H
1.6
Informationen für den Stromkunden
Hinweise für eichrechtkonforme Verwendung
Der Verwender hat für die Stromkunden, bei denen die Geräte verwendet werden, das Zustandekommen der in
Rechnung gestellten Arbeitswerte transparent zu machen. „Transparent machen" heißt, durch Information die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Stromkunden unter Zuhilfenahme eichrechtkonformer Anzeigen der bei
ihnen verwendeten Zähler das Zustandekommen der Rechnungsposten in der Stromrechnung nachvollziehen
können.
Insbesondere ist dabei auch darüber zu informieren,
⚫ welche der von den Geräten angezeigten Werte überhaupt Ergebnisse eichrechtkonformer Funktionen sind,
⚫ dass nicht angezeigte Werte nicht für Verrechnungszwecke verwendbar sind und
⚫ dass angezeigte Werte, die Ergebnisse nicht eichrechtkonformer Funktionen sind, rein informativen Charakter
haben und ebenfalls nicht für Verrechnungszwecke verwendet werden können.
⚫ Die Messgeräte müssen im Übrigen so verwendet werden, dass die Ablesbarkeit der verrechnungsrelevanten
Messergebnisse und der Fehlermeldungen auch für die Stromkunden gegeben ist.
⚫ Alle dargestellten Werte in der 2. Zeile der Anzeige dienen allein der Kundeninformation und dürfen nicht für
abrechnungsrelevante Zwecke benutzt werden. Das betrifft insbesondere die historischen Werte (1d, 7d, 30d,
365d; d = Tage) sowie die historischen Werte seit letzter Nullstellung.
⚫ Erscheint in der Anzeige die Zeichenfolge F.F.0, ist keine ordnungsgemäße Funktion des Gerätes mehr gegeben.
Der Zähler darf dann nicht mehr zu Verrechnungszwecken eingesetzt und muss ausgetauscht werden.

1.6.1 Messrichtigkeitshinweise

LMN-Schnittstelle:
Die Summe aller Latenzzeiten von der Erfassung der Messwerte durch die Messwertaufnehmer der E-Zähler bis zur
Bereitstellung der abrechnungsrelevanten Messwertinformationen auf der LMN-Schnittstelle beträgt im ungünstigsten
Betriebsfall 2,2 Sekunden mit einer Wahrscheinlichkeit von > 99,95 %.
Zusätzlich ist von allen Beteiligten sicherzustellen, dass die Anforderung aus PTB-A 50.8, Anhang A3 an die
Latenzzeiten und verwendbaren Tarifanwendungsfällen bei der Verwendung mit einem Smart Meter Gateway
eingehalten werden
INFO-Schnittstelle:
Die Daten der frontseitigen Info-Schnittstelle, historische Energieregister und Momentanwerte dienen ausschließlich
informativen Zwecken und dürfen nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden.
Impulsschnittstelle:
Die über die Impulsausgänge des Zählers übertragenen Daten dürfen nur in Geräten gespeichert und
weiterverarbeitet werden, die nicht den Charakter von Zusatzeinrichtungen gemäß § 3 Nr. 24 MessEG haben und
entsprechend § 6, Absatz (3) MessEG einer Konformitätserklärung ihrer Hersteller bedürfen.
EMH metering GmbH & Co. KG
Zu Ihrer Sicherheit
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