Bedienungsanleitung • DINO 160XT II • 180XT II • 210XT II
5.
BEDIENUNG DER HUBARBEITSBÜHNE
5.1.
INBETRIEBNAHME
Der Bediener der Hubarbeitsbühne muss unter folgenden Bedingungen immer eine
Arbeitsplatzkontrolle und die zur Inbetriebnahme gehörenden Überprüfungen durchführen:
•
Zum Beginn des Arbeitstages
•
Vor Inbetriebnahme der Hubarbeitsbühne an einem neuen Einsatzort
•
Beim Wechsel des Bühnenbedieners im Laufe eines Arbeitstages
5.1.1. Arbeitsplatzkontrolle
1. Allgemeines
•
Eignet sich die Hubarbeitsbühne für den beabsichtigten Einsatz?
•
Reicht die Leistung der Hubarbeitsbühne aus? (Reichweite, Zuladung usw.)
•
Ist der Aufstellplatz sicher?
•
Ist die Beleuchtung am Arbeitsplatz ausreichend?
2. Dokumente
•
Sind die zum Gerät gehörenden Bedienungs- und Wartungsanweisungen
vorhanden?
•
Sind alle in den Anweisungen und Bestimmungen vorgesehenen Inspektionen und
Wartungsmaßnahmen ausgeführt? Sind eventuelle sicherheitsgefährdende Mängel
als behoben notiert?
(Inspektionsprotokolle)
3. Bediener
•
Ist der Bediener der Hubarbeitsbühne alt genug?
•
Hat der Bediener die erforderliche Einweisung und Schulung erhalten?
•
Befindet sich der Bediener in einem für die Bedienung der Maschine geeigneten
Zustand? Die Maschine darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen
Rauschmitteln betrieben werden oder wenn die körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit des Bedieners in anderer Hinsicht beeinträchtigt wurde.
4. Besondere Umstände am Einsatzort
•
Gibt es zu den besonderen Umständen der Arbeit bzw. am Einsatzort zusätzliche
Anweisungen?
•
Gibt es andere mögliche Gefahren (Brückenkräne, Buchten, ATEX-Bereiche,
geschlossene Räume) am Arbeitsort, die während der Operation zu beachten sind?
•
Soll der Arbeitsbereich markiert oder eingezäunt sein, um sicherzustellen,
dass sich die Umstehenden nicht unter dem Ausleger oder dem Arbeitskorb im
Gefahrenbereich der Maschine bewegen?
5. Zustand der Hubarbeitsbühne
•
Führen Sie alle tägliche Wartungsarbeiten entsprechend den Anweisungen aus.
•
Verwenden Sie die Maschine nicht, wenn sie außer Betrieb ist.
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