5.
BEDIENUNG DER HUBARBEITSBÜHNE
5.1.
INBETRIEBNAHME
Der Bediener der Hubarbeitsbühne muss unter folgenden Bedingungen immer eine
Arbeitsplatzkontrolle und die zur Inbetriebnahme gehörenden Überprüfungen durchführen:
•
Zum Beginn des Arbeitstages
•
Vor Inbetriebnahme der Hubarbeitsbühne an einem neuen Einsatzort
•
Beim Wechsel des Bühnenbedieners im Laufe eines Arbeitstages
5.1.1. Arbeitsplatzkontrolle
1. Allgemeines
•
Eignet sich die Hubarbeitsbühne für den beabsichtigten Einsatz?
•
Reicht die Leistung der Hubarbeitsbühne aus? (Reichweite, Zuladung usw.)
•
Ist der Aufstellplatz sicher?
•
Ist die Beleuchtung am Arbeitsplatz ausreichend?
2. Dokumente
•
Sind die zum Gerät gehörenden Bedienungs- und Wartungsanweisungen
vorhanden? (Herstelleranweisungen)
•
Sind alle in den Anweisungen und Bestimmungen vorgesehenen Inspektionen und
Wartungsmaßnahmen durchgeführt? Sind eventuelle, die Sicherheit gefährdende
Mängel, als behoben notiert?
(Inspektionsprotokolle)
3. Konstruktion (Prüfung des äußeren Zustands und Funktionsprüfung)
•
Allgemeiner Zustand der Hubarbeitsbühne.
•
Funktion und Schutz der Bedienelemente.
•
Notaus, Signalton und Endlagenschalter.
•
Elektrogeräte und -kabel.
•
Öllecks.
•
Belastungskennzeichnungen und Schilder.
4. Bediener
•
Ist der Bediener alt genug?
•
Hat der Bediener die erforderliche Einweisung und Schulung erhalten?
5. Besondere Umstände am Einsatzort
•
Gibt es zu den besonderen Umständen der Arbeit bzw. am Einsatzort zusätzliche
Anweisungen?
29