4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Holzspalter ist nur für den Betrieb durch 1 Person ausgelegt. Es
dürfen nie zwei oder mehrere Personen an einer Maschine arbeiten.
Der Holzspalter „HS 90/3" ist ausschließlich zum Zerkleinern von
Brennholz in Faserrichtung bestimmt.
Beim Spalten ist unbedingt darauf zu achten, dass das zu spaltende
Holz nur auf dem Riffelblech vom Spalttisch aufliegt.
Ein anderweitiger Einsatz entspricht nicht der „bestimmungsgemäßen
Verwendung". Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht, das Risiko trägt allein der Benutzer.
Um Gefahren auszuschließen und Schäden zu vermeiden, sind die An-
weisungen, bezüglich Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur und dgl.
dringend einzuhalten.
Es dürfen nur Holzstücke mit einem minimalen Durchmesser von 70
mm und einem maximalen Durchmesser von 450 mm gespalten wer-
den.
Bei sachwidriger Verwendung der Maschine erlöschen alle
Garantieansprüche.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden an der Maschine und
nicht für Personenschäden, die durch unsachgemäße Verwen-
dung entstehen.
9