4.1 Sicherheitshinweise Kettensäge
4.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
10
● Die Maschine
darf nicht
● Lassen Sie die Maschine nie unbeaufsichtigt in Betrieb.
● Schalten Sie beim Verlassen der Maschiene immer den E-Motor des
Kettensägensspalters und die montierte Kettensäge aus
● Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft ausgeführt werden
● Achten Sie darauf, dass sich keine Personen am Ende der Spaltrinne
befinden, weil das Holz mit jedem Spaltschub über die Rinne heraus
gefördert wird
● Die maximale Drehzahl der Zapfwelle beträgt 420 1/min. Aus Sicher-
heitsgründen darf die maximale Drehzahl der Zapfwelle nicht über-
schritten werden.
Die Sicherheitshinweise aus der Bedienungsanleitung der verwendeten
Kettensäge sind zu beachten und einzuhalten.
In dem Kettensägenspalter dürfen nur Sägeschwerte bis zu einer Länge
von 40 cm verwendet werden.
Der Kettensägenspalter ist nur zum Brennholzschneiden mit einer Ket-
tensäge und zum Spalten von Holz in Faserrichtung vorgesehen.
Beim Spalten ist unbedingt darauf zu achten, dass das zu spaltende Holz
mittig in der Spaltrinne liegt.
Ein anderweitiger Einsatz entspricht nicht der "Bestimmungsgemäßen
Verwendung" und ist verboten.
Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht,
das Risiko trägt allein der Benutzer.
Es dürfen nur Werkstücke mit Durchmessern von 8-30 cm gesägt und ge-
spalten werden.
Der KSS 300 ist nur für den Betrieb durch 1 Person ausgelegt und nur im
Freien zu verwenden. Es dürfen nie zwei oder mehrere Personen an einer
Maschine arbeiten. Die Maschine ist als 1-Mann-Arbeitsplatz ausgelegt.
Die Anweisungen bezüglich Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur und
dgl. sind dringend einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und Schä-
den zu vermeiden.
Bei sachwidriger Verwendung der Maschine erlöschen alle
Garantieansprüche. Der Hersteller haftet nicht für Schäden
an der Maschine und nicht für Personenschäden, die durch
unsachgemäße Verwendung entstehen.
in geschlossenen Räumen verwendet werden.