INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1.1 Benutzung der Bedienungsanleitung 1.2 Vollständige Lieferung und Transportschäden Grundaufbau der Maschine (Abbildung zeigt usp 13 HZE-5) Warn- und Sicherheitsaufkleber Sicherheitshinweise 4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung 5. Informationen zur Maschine 6. Betrieb 6.1 Einstellen der Spaltlänge 6.2 Bedienung der zwei Geschwindigkeiten 6.3.
EINLEITUNG Wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und sind er- freut, Sie zu unserem geschätzten Kundenkreis zählen zu dürfen. Wir sind zuversichtlich, dass die von Ihnen erworbene Maschine zu Ihrer vollständigen Zufriedenheit arbeitet. Die Hydraulikholzspalter sind in verschiedenen Varianten erhältlich. Sie unterscheiden sich in der Spaltkraft.
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Der Überbringer (Fahrer) muss unbedingt gegenzeichnen. Soll- te der Anlieferer sich weigern den Transportschaden zu bestätigen, ist es besser, wenn Sie die Annahme gänzlich verweigern und uns sofort informieren. Ein Anspruch im Nachhinein, ohne direkten Vermerk auf dem Frachtbrief, wird weder vom Spediteur noch von dem Transport- versicherer anerkannt.
WARN- UND SICHERHEITSAUFKLEBER 1. Aufkleber „Instandsetzungs-, Einrichtungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei abgeschaltetem An- trieb und stillstehendem Werkzeug vornehmen!“ Dieser Aufkleber dient zur Warnung und enthält allgemeine Sicher- heitsanweisungen. 2. Aufkleber „ Vor Inbetriebnahme Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise lesen und beachten!“ Sicherheitsabstand einhalten! 3.
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Dieser Aufkleber gibt die max. Zapfwellendrehzahl an. 9. Aufkleber „Typenschild“ Dieser Aufkleber enthält die Firmenbezeichnung des Herstellers und die wichtigsten technischen Daten. 10. Aufkleber „BGU-Maschinen - Logo“ 11. Aufkleber „Arbeitsschutzschuhe tragen“ 12. Aufkleber „Schutzbrille tragen“ 13. Aufkleber „Besondere Vorsicht und Aufmerk- samkeit“...
SICHERHEITSHINWEISE Instandsetzungs-, Einrichtungs-, Wartungs- und Reinigungs- arbeiten, sowie das Transportieren der Maschine nur bei abge- schaltetem Antrieb und stillstehendem Werkzeug vornehmen. Bei Funktionsstörung ist der Betrieb grundsätzlich abzuschal- ten. Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störung und dgl. sind dringend einzuhalten, um Gefahren auszuschlie- ßen und Beschädigungen zu vermeiden.
4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung Der Holzspalter ist nur für den Betrieb durch 1 Person ausgelegt. Es dürfen nie zwei oder mehrere Personen an einer Maschine arbeiten. Der Spalter USP 13 ist ausschließlich zum Zerkleinern von Brennholz in Faserrichtung bestimmt. Beim Spalten ist unbedingt darauf zu achten, dass das zu spaltene Holz nur auf der Fußplatte, bündig an der Spaltsäule aufliegt.
5. INFORMATIONEN ZUR MASCHINE Die Holzspalter sind mit einer Zweihandbedienung ausgerüstet. Der Öltank, der in der Säule des Holzspalters eingebaut ist, wird vom Werk mit Hydrauliköl gefüllt. Der Ölstand ist am Ölschauglas, seitlich an der Säule, abzulesen. Die Einstellung des Steuerventils wird vom Werk aus vorgenommen. Der von Ihnen ausgewählte Holzspalter gehört zu einer Modellreihe, welche verschiedene Antriebsmöglichkeiten bietet und dadurch bes- tens die verschiedenen Kundenanforderungen befriedigen kann.
6. BETRIEB Der Holzspalter muss auf einem festen und ebenen Untergrund aufge- stellt werden. Der Arbeitsbereich ist von Hindernissen (Stolperstellen) frei zu halten. Schlüpfrige und glatte Stellen sind abzustumpfen. Bevor der zu spaltende Holzklotz in die richtige Stellung gebracht wird ist sicherzustellen, dass die Grundfläche der Holzklotzes eben ist.
6.2 Bedienung der zwei Geschwindigkeiten Beim vollständigen Durchdrücken der Bedienhebel senkt sich der Spaltkeil mit seiner schnellen Geschwindigkeit. Wenn das zu spaltene Holz nicht durchgespalten werden kann, muss in die langsame Geschwindigkeit umgeschalten werden. Dazu muss man einen Bedienhebel (am besten den rechten Bedienhebel) etwas zurücknehmen.
6.4 Verwendung des Spaltkreuzes Als Zubehör zu unseren Holzspaltern ist ein Spaltkreuz (7) erhältlich (siehe Abb. 7). Das Spaltkreuz spaltet in einem Arbeitsgang das Brennholz in 4 Teile. Das Spaltkreuz wird einfach auf das Spaltmesser geschoben und mit einer Schraube von oben am Spaltkeil verklemmt. Achten Sie darauf, daß...
7. TRANSPORT Der Transport der Maschine kann durch das Fahrwerk an der Maschi- ne (für kurze Wege) oder durch das Anhängen des Spalters an einem Traktor (Dreipunktaufhängung) erfolgen. Um den Spalter mit Hilfe des Fahrwerkes zu transportieren, muss die Transportstange (8) in die Halterung am oberen Anlenkpunkt gesteckt werden.
7.1 Bestimmungsgemäße Verwendung der verstellbaren Dreipunktaufnahme Beim Transport des Holzspalters durch Anhängen an einen Traktor über die Dreipunktaufnahme, muss auf die richtige Stellung der Oberlenker- bolzen (10) und Unterlenkerbolzen (11) zueinander geachtet werden. Zwingend notwendig ist es, dass die Bolzen fluchtend zueinander in die dafür vorgesehenen Bohrungen eingebracht bzw.
INBETRIEBNAHME Die Maschine muss vor der ersten Inbetriebnahme auf äußere Schä- den geprüft werden. Werden Schäden festgestellt, darf die Maschi- ne nicht in Betrieb genommen werden. Erst nach dem Beseitigen der Schäden durch eine qualifizierte Fachkraft darf das Gerät in Betrieb genommen werden.
8.3 Hinweise zum Schlepperantrieb (Zapfwelle) Schlepper erst Ausschalten, wenn Zapfwelle ausgekuppelt wurde, da es sonst zu Beschädigungen des Antriebes kommen kann! 8.4 Hinweise zum Antrieb mit Traktorhydraulik Rot gekennzeichneter Anschlußschlauch ist Druckseite, grün gekenn- zeichneter Schlauch für Rücklauf.
WARTUNGS- UND INSTANDHALTUNGSARBEITEN Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind nur bei abgeschaltetem Antrieb (Netzstecker bzw. Zündkerzenste- cker abziehen) und stillstehendem Werkzeug durchzuführen. 9.1 Regelmäßige Wartungsarbeiten Folgende Arbeiten sind bei Bedarf bzw. regelmäßig durchzuführen: • Reinigung der Maschine von Holzresten, Spänen und sonstigen Ver- schmutzungen •...
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Nach den ersten 150 Arbeitsstunden und darauffolgend nach jedem Ölwechsel, ist der Ölfilter des Hydrauliksystems auszuwechseln. Re- gelmäßig den Hydraulikölstand am Schauglas an der Säule kontrollie- ren. Bei Zapfwellenausführung ist der Ölstand des Getriebes regelmäßig zu überprüfen und 1x jährlich zu wechseln. Empfohlenes Getriebeöl Viskositätsklasse CLP/CC 150 (ISO 150) (SAE Fangen Sie das Altöl bei einem Ölwechsel in einem geeigneten Behäl- ter auf.
10. AUSSERBETRIEBNAHME UND ENTSORGUNG Wenn die Maschine nicht mehr einsatztüchtig ist und verschrottet wer- den soll, muss sie deaktiviert und demontiert werden, d.h. sie muss in einen Zustand gebracht werden, in dem sie nicht mehr für die Zwe- cke, für die sie konstruiert wurde, eingesetzt werden kann. Der Verschrottungsprozess muss die Rückgewinnung der Grundstoffe der Maschine im Auge behalten.
12. ELEKTRISCHER SCHALTPLAN Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung der Maschine dürfen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden! Verwenden Sie für elektrisch betriebene Spaltmaschinen einen orts- veränderlichen Personenschutzschalter (PRCD), falls im Versorgungs- netz die Fehlerstromschutzschaltung (RCD) mit einem Nennfehler- strom von max. 0,03A nicht vorgesehen ist.
13. RESTRISIKOBETRACHTUNG 13.1 Gefahrenabwehr Mechanik Alle durch bewegliche Teile (Spaltmesser) bestehenden Gefahren sind durch die Zweihandbedienung minimiert. Die Maschine kann auch nicht betrieben werden, wenn ein Betätigungsarm immer in der unte- ren Stellung festgeklemmt wird. Es ist verboten, die Zweihandbedienung umzubauen bzw. außer Be- trieb zu setzen.
14. GEWÄHRLEISTUNG Auf das Gerät wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegeben. Auf- tretende Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Montagefehler zurückzuführen sind, müssen unverzüglich dem Verkäufer angezeigt werden. Der Nachweis über den Erwerb des Gerätes muss bei Inan- spruchnahme der Gewährleistung durch Vorlage von Rechnung und Kassenbon erbracht werden.
16. EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Im Sinne der EG-Richtlinie Maschinen 98/37/EG, Anhang II A und der EMV-Richtlinie 89/336/EWG Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund Ihrer Konzipierung und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den einschlägigen grundlegenden Si- cherheits- und Gesundheitsanforderungen der betreffenden EU-Richtlinie, sowie den wesentlichen Schutzanforderungen der Richtlinie des Rates vom 3.5.89 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit entspricht.