Mindestprofiltiefe der Lauffläche
Die Profiltiefe der Radlauffläche (S, Abb. 85) an der
jeweils am stärksten abgefahrenen Stelle messen.
Die gemessene Profiltiefe darf 2 mm bzw. den
gesetzlich vorgeschriebenen Wert niemals
unterschreiten.
Wichtig
Die Reifen regelmäßig auf Risse oder Schnitte
kontrollieren, besonders an den Seitenwänden.
Ausblähungen oder breite und gut sichtbare Flecken
weisen auf innere Schäden hin. Solche Reifen
müssen unbedingt ausgewechselt werden.
Ggf. im Laufflächenprofil steckende Steinchen oder
sonstige Fremdkörper entfernen.
S
Abb. 85
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