4.3
Transport
VORSICHT
!
Sturz bei unbeabsichtigter Aktivierung
Bei unbeabsichtigter Aktivierung des
Antriebssystems besteht Verletzungsgefahr.
Akku entnehmen.
4.3.1
Transportsicherung nutzen
Gilt nur für Pedelecs Scheibenbremsen
VORSICHT
!
Ölverlust bei fehlender Transportsicherung
Die Transportsicherung der Bremse verhindert,
dass die Bremse beim Transport oder Versand
versehentlich betätigt wird. Hierdurch können
irreparable Schäden am Bremssystem oder ein
Ölverlust auftreten, der die Umwelt schädigt.
Niemals den Bremshebel bei ausgebautem
Laufrad ziehen.
Stets beim Transport oder Versand die
Transportsicherung verwenden.
Die Transportsicherungen zwischen die
Bremsbeläge stecken.
Die Transportsicherung klemmt zwischen den
beiden Belägen und verhindert ein ungewolltes
Dauerbremsen, durch das Bremsflüssigkeit
austreten kann.
Abbildung 52: Transportsicherung befestigen
MY2B01 - 31_1.0_26.07.2021
4.3.2
Pedelec transportieren
Fahrradträgersysteme, bei denen das Pedelec auf
dem kopfstehend am Lenker oder Rahmen fixiert
wird, erzeugen beim Transport unzulässige Kräfte
an den Bauteilen. Hierdurch kann ein Bruch der
tragenden Teile entstehen.
Niemals Fahrradträgersysteme nutzen, bei
denen das Pedelec auf dem kopfstehend am
Lenker oder Rahmen fixiert wird. Im
Fachhandel gibt es eine Beratung zur
fachgerechten Auswahl und sicheren
Verwendung eines Trägersystems.
Beim Transport das Gewicht des fahrfertigen
Pedelecs berücksichtigen.
Die elektrischen Komponenten und
Anschlüsse am Pedelec mit geeigneten
Schutzüberzügen vor der Witterung schützen.
Den Akku in einem trockenen, sauberen und
vor direkter Sonneneinstrahlung geschützten
Bereich transportieren.
4.3.3
Pedelec versenden
Zum Versand des Pedelecs wird empfohlen, im
Fachhandel eine sachgerechte Verpackung
des Pedelecs zu kaufen.
4.3.4
Akku transportieren
Akkus unterliegen den Gefahrgut-Vorschriften.
Unbeschädigte Akkus dürfen von Privatpersonen
im Straßenverkehr befördert werden.
Der gewerbliche Transport erfordert die
Einhaltung der Vorschriften über die Verpackung,
Kennzeichnung und Beförderung von
Gefahrgütern. Offene Kontakte müssen
abgedeckt und der Akku sicher verpackt sein.
4.3.5
Akku versenden
Der Akku gilt als Gefahrengut und darf nur von
geschulten Personen verpackt und versand
werden. Fachhandel kontaktieren.
Transport und Lagerung
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