Erstinbetriebnahme, Inspektion und Wartung
Weitere Angaben zu den Arbeitsschritten
Dampferzeuger sind bei einem Absicherungsdruck von über 0,5 bar gemäß
Betriebssicherheitsverordnung überwachungsbedürftig. Sie sind nach dem
Konformitätsbewertungsdiagramm Nr. 5 der EU Druckgeräterichtlinie in die
Kategorie III einzustufen. Die Anlage muss vor der ersten Inbetriebnahme
durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV) geprüft werden.
Anlage in Betrieb nehmen
1. Prüfen, ob die Wirbulatoren C
so weit in die Heizgaszüge B
eingeschoben sind, dass sie
mit der Sicherungsfeder D
hinter dem ersten Widerstand E
einrasten; dazu die Kesseltür
öffnen.
A
A Wirbulatorenzieher
Angaben des Brenner
herstellers und zum Zubehör
6
B
C D
E
(Fortsetzung)
2. Prüfen, ob die Belüftung des
Aufstellraums geöffnet ist.
3. Funktion der Wasseraufbereitung
prüfen.
4. Dampfkessel über die NW Marke
mit Wasser füllen.
Hinweis!
Dampfkessel dürfen nur mit geeig
netem Wasser betrieben werden;
siehe auch Anforderungen an die
Wasserbeschaffenheit auf
Seite 25.
5. Alle angebauten Teile, wie Rohr
leitungen, Ventile, Regler, Pumpen
usw., auf Dichtheit und Funktion
prüfen.
6. Ölstand bzw. Gasanschlussdruck
prüfen.
7. Abgasschieber bzw. klappe (falls
vorhanden) öffnen.
8. Prüfen, ob die Reinigungsöffnung
am Abgasabzug verschlossen ist.
9. Absperrventile der Ölleitungen (an
Tank und Filter) bzw. Gasabsperr
hahn öffnen.