ENESKAlaser 1500 mobile
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Publikation darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von joke
Technology GmbH reproduziert, in einem Computersystem gespeichert oder in irgendeiner Form oder
mit irgendwelchen Mitteln, elektronisch oder mechanisch, fotokopiert, aufgezeichnet oder anderweitig
übertragen werden. Die hierin enthaltenen Informationen beziehen sich ausschließlich auf das Modell
„ENESKAlaser 1500 mobile". joke Technology GmbH übernimmt keine Verantwortung, wenn diese
Informationen für andere LASER-Schweißmaschinen verwendet werden.
Die joke Technology GmbH und ihre verbundenen Unternehmen haften dem Käufer oder Dritten
gegenüber nicht für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die infolge von Unfällen, missbräuchlicher
oder rechtswidriger Benutzung dieses Produkts, Modifikationen, nicht autorisierten Reparaturen oder
Änderungen an diesem Produkt oder Nichteinhaltung der von der joke Technology GmbH bereitgestellten
Betriebs- und Wartungsanweisungen entstehen.
Die joke Technology GmbH kann nicht für Schäden oder Probleme haftbar gemacht werden, die durch die
Verwendung von Verbrauchsmaterialien verursacht werden, die nicht als Originalprodukte angegeben und/
oder von der joke Technology GmbH genehmigt wurden.
Der Hersteller gewährleistet die Mängelfreiheit der neuen Maschinen unter Berücksichtigung des aktuellen
technologischen Fortschritts für zwei Jahre ab dem in den Transportpapieren angegebenen Liefertermin.
Unbeschadet der im vorherigen Punkt angegebenen Gültigkeitsdauer wird die Gewährleistung auch
auf Maschinenteile ausgedehnt, die nicht direkt von der joke Technology GmbH hergestellt werden, mit
Ausnahme von Lichtleitfaser, Lampen, Sicherungen und allen Verbrauchsmaterialien. Der Hersteller muss
nach eigenem Ermessen, nach Maßgabe der technischen Anforderungen eine Gewährleistung für die
Reparatur oder den Austausch von defekten Teilen übernehmen.
Erkennt der Hersteller die Garantieansprüche an, sind alle mit den entsprechenden Eingriffen verbundenen
Kosten vom Hersteller zu tragen.Teile mit Herstellungs- oder Verarbeitungsfehlern sind zu ersetzen,
ebenso wie alle hierdurch beschädigten Teile. Die ersetzten Teile gehen in das Eigentum der joke
Technology GmbH über. Durch den Austausch defekter Teile wird die Gewährleistungszeit weder für die
ausgetauschten Teile noch für die Maschine Insgesamt verlängert.
ALLE ARBEITEN WERDEN IN DEN WERKEN DER JOKE TECHNOLOGY GMBH DURCHGEFÜHRT.
AUS DIESEM GRUND EMPFEHLEN WIR UNSEREN KUNDEN, DIE ORIGINALVERPACKUNG
AUFZUBEWAHREN, FALLS DIE MASCHINE TRANSPORTIERT WERDEN MUSS.
Die Garantie erlischt, wenn festgestellte Mängel auf Folgendes zurückzuführen sind:
• Der Käufer hat den Hersteller nicht innerhalb von acht Tagen ab Lieferdatum schriftlich oder auf dem
zuvor festgelegten Weg über die Mängel informiert;
• Die Maschine oder deren Teile wurden unsachgemäß und nicht bestimmungsgemäß verwendet;
• Das Gerät wurde zunächst von einem Dritten repariert, der kein Mitarbeiter der joke Technology GmbH ist
oder nicht ausdrücklich von der joke Technology GmbH autorisiert wurde.
• Auf der Maschine wurden Komponenten montiert, deren Verwendung nicht von der joke Technology
GmbH genehmigt wurde, oder an der Maschine und den Ersatzteile selbst wurden Änderungen
vorgenommen, die nicht von der joke Technology GmbH genehmigt wurden.
• Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Anweisungen zur Bedienung und Wartung der Maschine
wurden nicht befolgt.
• Es gibt Anzeichen dafür, dass die Abdeckplatten geöffnet wurden und das Gewährleistungssiegel
beschädigt wurde.
• Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch Mängel, Ausfälle und Schäden, die durch normale
Abnutzung oder durch Naturereignisse verursacht werden.
• Regelmäßige Wartungen, Kalibrierungen, planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten fallen
nicht in den Rahmen der Garantie.
Für den Fall, dass die Maschine zur planmäßigen/außerplanmäßigen Wartung an Werke der joke
Technology GmbH geschickt wird, erstattet joke Technology GmbH dem Kunden alle Kosten im
Zusammenhang mit dem Transport nur in der Gewährleistungszeit.
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