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Fachpersonal - Montage / Installation
13. Transport, Lagerung und Entsorgung
Bei eventuellen Transportschäden und/oder unvollständiger Lieferung ist dies umgehend schriftlich dem
Spediteur bzw. Lieferanten schriftlich zu melden.
13.1. Transport, Lagerung und Verpackung
Das Kompaktlüftungsgerät wird in einer Transportverpackung geliefert. Die auf der Verpackung angebrachten Sicherheitskenn-
zeichen sind unbedingt zu beachten. Das Gerät ist in der Verpackung und in geeigneten trockenen Räumlichkeiten zu lagern.
Um eventuelle Transportschäden zu verhindern, ist das Kompakt lüftungsgerät LG 100 mit Vorsicht zu behandeln und beim Trans-
port entsprechend zu sichern. Es ist zu beachten, dass das Gerät keinesfalls beschädigt, gekippt oder umgeworfen wird. Schläge
und Stöße beim Transport sind zu vermeiden. Die gültigen Sicherheits- und Unfallvorschriften beim Transport sind einzuhalten. Bei
Transport von Hand sind die zumutbaren menschlichen Hebe- und Tragekräfte zu beachten.
13.2. Entsorgung
Die Verpackungsmaterialien sind nach den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen, z.B. sind Holzpaletten oder Kartonagen
einer Wiederverwertung zuzuführen.
Nicht mehr funktionstüchtige Geräte sind von einem Fachbetrieb zu demontieren und fachgerecht, gemäß der Elektroaltgeräte-
Verordnung (EAG-VO), die die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts, der Richtlinie 202/95/EG (RoHS) und der Richtlinie 2002/96/
EG (WEEE-Richtlinie) vorsieht, über geeignete Sammelstellen zu entsorgen.
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alle 3 Filter ausgezogen
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