WARNUNG
Kippgefahr beim Fahren auf ungeeignetem Untergrund.
Das Befahren sehr glatter Flächen (z. B. vereister Oberflä-
chen) oder sehr grobkörniger Oberflächen (z. B. Schotter
oder Geröll) ist nicht zulässig.
WARNUNG
Kippgefahr beim Benutzen von Hebebühnen. Beim Be-
nutzen von Hebebühnen, Aufzügen, Bussen oder Bahnen
ist die Steuerung des Elektrorollstuhls auszuschalten und
die Bremse zu verriegeln.
WARNUNG
Kippgefahr durch Schwerpunktverlagerung. Die Auswir-
kungen der Schwerpunktverlagerung auf das Verhalten
des Elektrorollstuhls an Gefällestrecken, Steigungen, seitli-
chen Neigungen oder beim Überwinden von Hindernissen
ist vor der ersten Benutzung mit sichernder Unterstützung
eines Helfers zu erforschen.
Skippi
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WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch falsches Anheben.
Begleitpersonen dürfen den Rollstuhl nur an fest montier-
ten Bauteilen, auf keinen Fall an Fußstützen oder Armauf-
lagen, anheben.
WARNUNG
Quetsch- und Klemmgefahr im elektrischen Sitzver-
stell- und Hubbereich. Beim Betätigen der Sitzhöhenver-
stellung, der Rückenwinkelverstellung und der Sitzkante-
lung weist der Bereich zwischen Sitzrahmen und Rollstuhl-
rahmen konstruktionsbedingte Quetsch- und Scherkanten
auf. Darauf sind alle Begleitpersonen hinzuweisen.
Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen niemals Körperteile,
z. B. Hände und Füße, in den Gefahrenbereich gelangen,
sich keine störenden Objekte, z. B. Kleidung, oder Hinder-
nisse im Gefahrenbereich befinden und sich keine unbe-
fugten Personen dort aufhalten.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch unsachgemäßen
Gebrauch der Sitzhöhenverstellung.
Die Funktion zur Sitzhöhenverstellung darf nur auf
waage rechtem Untergrund verwendet werden.
Sicherheit
Ottobock
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