EL3000 KONTINUIERLICHE GASANALYSATOREN | OI/EL3000-DE REV. B
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Gasanalysator ist bestimmt zur kontinuierlichen Messung
der Konzentration einzelner Komponenten in Gasen oder
Dämpfen.
Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das
Beachten dieser Betriebsanleitung.
Hinweis
Die Ausführung zur Messung von brennbaren Gasen und die
explosionsgeschützte Ausführung in Schutzart II 3G sind
verschiedene Varianten des Gasanalysators und für
unterschiedliche Anwendungen konzipiert.
Messung von brennbaren Gasen
GEFAHR
Explosionsgefahr
Explosionsgefahr beim Betrieb des Gasanalysators in
explosionsgefährdeten Bereichen.
•
Den Gasanalysator in der Ausführung mit Gasleitungen
und Gasanschlüssen aus Edelstahl (Modelle EL3020 und
EL3040), zur Messung von brennbaren Gasen und
Dämpfen, nur außerhalb von explosionsgefährdeten
Bereichen betreiben.
Folgende Punkte bei der Messung von brennbaren Gasen*
beachten:
•
Der Gasanalysator darf nur zur Messung von nicht-
zündfähigen Gas / Luft- oder Gas / Sauerstoff-Gemischen
verwendet werden.
•
Die besonderen Bedingungen bei der Messung von
brennbaren Gasen (siehe Besondere Bedingungen für
den Gasanalysator Modell EL3020 zur Messung von
brennbaren Gasen auf Seite 14) sind zu beachten.
•
Der Sauerstoffsensor sowie die Baugruppen der
integrierten Gasförderung (Option „Integrierte
Gasförderung" – nur im Modell EL3020, nicht bei Limas23,
ZO23, Fidas24) dürfen nicht bei der Messung von
brennbaren Gasen eingesetzt werden.
*
Ein brennbares Gas ist ein Gas, das unter Zugabe von Luft entzündet
werden kann.
Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
GEFAHR
Explosionsgefahr
Explosionsgefahr beim Messen von brennbaren Gasen in
explosionsgefährdeten Bereichen.
•
Der Gasanalysator in der explosionsgeschützten
Ausführung (Modell EL3040) darf nur zur Messung von
nichtbrennbaren Gasen und Dämpfen eingesetzt werden.
Der Gasanalysator Modell EL3040 ist in explosionsgeschützter
Ausführung mit der Schutzart II 3G erhältlich (siehe Einsatz in
explosionsgefährdeten Bereichen auf Seite 10).
Bestimmungswidrige Verwendung
Folgende Verwendungen des Gerätes sind insbesondere nicht
zulässig:
•
Die Nutzung als Steighilfe, z. B. zu Montagezwecken.
•
Die Nutzung als Halterung für externe Lasten, z. B. als
Halterung für Rohrleitungen, etc.
•
Materialauftrag, z. B. durch Überlackierung des Gehäuses,
des Typenschildes oder Anschweißen bzw. Anlöten von
Teilen.
•
Materialabtrag, z. B. durch Anbohren des Gehäuses.
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