Sachmängelhaftung und ŠKODA Garantie für
Neuwagen
Sachmängelhaftung
Ihr ŠKODA Partner als Verkäufer haftet Ihnen gegenüber für Sachmängel an Ih-
rem ŠKODA Neuwagen, an ŠKODA Original Teilen und an ŠKODA Original Zubehör
im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und dem Kaufvertrag.
ŠKODA Garantie für Neuwagen
Über die Sachmängelhaftung hinaus gewährt Ihnen ŠKODA AUTO a.s. die ŠKODA
Garantie für Neuwagen (nachfolgend als „ŠKODA Garantie" bezeichnet), nach den
im weiteren Text beschriebenen Konditionen.
Im Rahmen der ŠKODA Garantie wird ŠKODA AUTO a.s. folgende Leistungen si-
cherstellen:
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Reparatur von Schäden, die innerhalb von zwei Jahren ab Beginn der ŠKODA Ga-
rantie an Ihrem Fahrzeug auftreten;
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Reparatur von Lackschäden, die innerhalb von drei Jahren ab Beginn der ŠKODA
Garantie an Ihrem Fahrzeug auftreten;
›
Reparatur von Durchrostungen an der Karosserie, die innerhalb von zwölf Jah-
ren ab Garantiebeginn an Ihrem Fahrzeug auftreten. Als Durchrostungen der
Karosserie sind ausschließlich Durchrostungen von Karosserieblechen von der
Innenseite zur Außenseite von der ŠKODA Garantie erfasst.
Der Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Erstkäufer das Fahrzeug infolge
des Kaufs vom ŠKODA Partner übernimmt oder das Datum der Erstzulassung.
Entscheidend ist, welches Ereignis zuerst eintritt und entsprechend durch den
ŠKODA Partner im Serviceplan dokumentiert wird.
Die Reparatur von Mängeln kann durch Ersatz oder Instandsetzung des mangel-
haften Teils erfolgen. Ersetzte Teile werden Eigentum des ŠKODA Servicepart-
ners.
Weitergehende Ansprüche aus der ŠKODA Garantie bestehen nicht. Insbesondere
entsteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht, kein Anspruch
auf Bereitstellung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbesserung und auf
Schadenersatz.
Falls Ihr ŠKODA Fahrzeug von einem ŠKODA Partner in einem Land des Europä-
ischen Wirtschaftsraumes (also die Länder der Europäischen Union, Norwegen, Is-
land und Liechtenstein) oder der Schweiz gekauft wurde, so sind Ansprüche aus
der ŠKODA Garantie ebenfalls bei einem ŠKODA Servicepartner in einem dieser
Länder geltend zu machen.
Sollte Ihr ŠKODA Fahrzeug von einem ŠKODA Partner außerhalb des Europä-
ischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz gekauft worden sein, so sind Ansprü-
che aus der ŠKODA Garantie auch bei einem ŠKODA Servicepartner außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz geltend zu machen.
Voraussetzung für eine Leistung aus der ŠKODA Garantie ist, dass rechtzeitig und
fachgerecht alle Servicearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt
wurden. Die fachgerechte Durchführung der Servicearbeiten nach den Vorgaben
des Herstellers muss bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantie belegt werden. Im Falle eines versäumten Service bzw. im Falle eines
nicht nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführten Service bestehen jedoch
gleichwohl Garantieansprüche fort, wenn und soweit Sie nachweisen können,
dass der versäumte Service bzw. der nicht nach den Vorgaben des Herstellers
durchgeführte Service nicht ursächlich für den Mangel geworden ist.
Natürlicher Verschleiß Ihres Fahrzeugs ist von der ŠKODA Garantie ausgeschlos-
sen. Die ŠKODA Garantie umfasst ebenfalls nicht Mängel an Fremdaufbauten,
Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die durch die-
se verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Zubehör, welches nicht werksseitig ein-
gebaut und/oder geliefert wurde.
Garantieansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Mangel durch einen der
nachfolgenden Umstände entstanden ist:
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unerlaubte Nutzung, unsachgemäße Behandlung (z. B. Einsatz bei motorsportli-
chen Wettbewerben oder Überladung), unsachgemäße Pflege und Wartung
oder unerlaubte Veränderungen Ihres Fahrzeugs;
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Nichtbeachtung von Vorschriften im Serviceplan und in der Bedienungsanlei-
tung bzw. in anderen werksseitig gelieferten Anleitungen;
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Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse (z. B. Unfall, Hagel, Überschwemmung
u. Ä.);
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in das Fahrzeug Teile an- oder eingebaut wurden, deren Verwendung ŠKODA
AUTO a.s. nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von ŠKODA AUTO a.s.
nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z. B. Tuning);
›
von Ihnen ein Schaden nicht unverzüglich bei einem Fachbetrieb angezeigt oder
nicht fachgerecht beseitigt wurde.
Den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit trägt der Kunde.
Durch die vorliegende ŠKODA Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Käuf-
ers aus der Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs und
mögliche Ansprüche aus Produkthaftungsgesetzen nicht beschränkt.
Sachmängelhaftung und ŠKODA Garantie für Neuwagen
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