4.3.6.1
Mindestabstand
8010947/ZA21/2020-06-18 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
GEFAHR
Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Aufgrund der feinstmöglichen Auflösung von 30 mm ist das Gerät nicht für die Erken‐
nung von Fingern geeignet.
Gerät nicht für Sicherheitsanwendungen verwenden, bei denen Finger erkannt
b
werden müssen.
Um die Schutzeinrichtung vor versehentlichem Verstellen oder Manipulation zu schüt‐
zen, müssen Sie beim Sicherheits-Laserscanner die Kontur der Umgebung als Referenz
nutzen.
Verwandte Themen
•
„Kontur als Referenz nutzen", Seite 96
Überblick
Bei Gefahrstellenabsicherung muss zwischen Schutzfeld und Gefahrstelle ein Mindest‐
abstand eingehalten werden. Dieser Mindestabstand gewährleistet, dass die Gefahr‐
stelle erst dann erreicht werden kann, wenn der Gefahr bringende Zustand der
Maschine vollständig beendet worden ist.
PROJEKTIERUNG
B E T R I E B S A N L E I T U N G | S300
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