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Binder VDL-Serie Betriebsanleitung Seite 28

Standard: mit mikroprozessor-programmregler mb2 /optional: mit mikroprozessor-programmregler rd4
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Anforderungen an das Beschickungsgut
In die Vakuumtrockenschränke VDL dürfen nur Stoffe eingebracht werden, deren Zündtemperatur über
200 °C liegt. Die Geräte sind nicht geeignet zum Trocknen von Stoffen, deren Zündtemperatur unter
200 °C liegt. Stoffe der Gasgruppe / Explosionsgruppe IIC sind NICHT zulässig (z.B. Schwefelkohlenstoff,
Acetylen, Wasserstoff). Stoffe der Gruppen II A und II B dürfen eingebracht werden.
Vakuumtrockenschränke VDL sind NICHT geeignet zur Wärmebehandlung von Stoffen, die zu exother-
mer Zersetzung neigen oder die unter das Sprengstoffgesetz fallen. Solche Stoffe dürfen nicht in die Ge-
räte eingebracht werden. Beim Trocknungsvorgang dürfen keine gefährlichen chemischen Reaktionen
stattfinden. Exotherme Reaktionen müssen sicher ausgeschlossen sein. Informieren Sie sich über die
physikalischen und chemischen Eigenschaften des Beschickungsgutes sowie des enthaltenen feuchten
Bestandteils und deren Verhalten bei Zufuhr von Wärmeenergie und Druckänderung. Informieren Sie sich
über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch das Beschickungsgut, den enthaltenen feuchten Be-
standteil oder durch Reaktionsprodukte, die während des Trocknungsvorgangs entstehen können. Tref-
fen Sie geeignete Maßnahmen vor Inbetriebnahme des Gerätes, um solche Gefährdungen auszuschlie-
ßen.
Vakuumtrockenschränke VDL sind NICHT geeignet für den Einsatz in Verbindung mit explosionsfähigen
Staubatmosphären oder hybriden Gemischen. Brennbare Stäube sind generell nicht zulässig.
Explosions- oder Implosionsgefahr sowie Vergiftungsgefahr durch Einbringen von
ungeeignetem Beschickungsgut.
Schwere Verletzung oder Tod durch Verbrennungen und/oder Explosionsdruck
oder durch Vergiftung.
∅ Bringen Sie KEINE Stoffe mit Zündtemperatur <200 °C ins Gerät ein.
∅ Bringen Sie KEINE brennbaren Stäube ins Gerät ein.
∅ Bringen Sie KEINE Stoffe ins Gerät ein, die zu exothermer Zersetzung neigen.
∅ Bringen Sie KEINE Stoffe ins Gerät ein, die unter das Sprengstoffgesetz fallen
∅ Bringen Sie KEINE Energieträger wie Batterien oder Lithium-Ionen-Akkus ins Gerät
ein.
∅ Bringen Sie KEINE Stoffe ins Gerät ein, die zur Freisetzung gefährlicher Gase füh-
ren können.
Das Beschickungsgut darf keine korrosiven Inhaltsstoffe enthalten, welche die Komponenten
des Gerätes aus Edelstahl und Aluminium angreifen können. Hierzu zählen insbesondere
Säuren und Halogenide. Für etwaige Korrosionsschäden durch solche Inhaltsstoffe über-
nimmt die BINDER GmbH keine Haftung.
Medizinprodukte
Die Geräte sind keine Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG.
Potenzialausgleich
Durch eine sichere Erdung können elektrostatische Zündgefahren vermieden werden. Die wichtigste
Schutzmaßnahme ist das Verbinden und Erden aller leitfähigen Teile. Alle leitfähigen Teile müssen auf
einem elektrischen Potenzial liegen. Das Erdungskonzept (Kap. 6.6) ist umzusetzen.
Vermeiden Sie elektrostatische Aufladungen. Reinigen Sie das Gerät nur mit einem feuchten
Tuch. Reiben mit nicht leitfähigen Materialien ist grundsätzlich zu vermeiden.
VDL (E3.1) 03/2020
GEFAHR
Seite 28/233

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