®
GEDA
1500 Z / ZP
12
Betrieb
12.1
Tägliche Prüfungen vor Arbeitsbeginn
Zur Gewährleistung der Sicherheit beim Umgang mit der Maschine ist der
Wärter / Bühnenführer / die vom Betreiber bestimmte Person verpflichtet
eine
durchzuführen.
Erkannte Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden und zu
beseitigen. Die Beseitigung von Mängeln hat ausschließlich durch eine
Fachkraft für Wartung- und Instandsetzung zu erfolgen.
Sichtkontrollen sind immer vor den Funktionskontrollen durchzuführen. Bis
zur Beseitigung der Mängel ist der Betrieb untersagt. Nachfolgende
Punkte sind täglich zu kontrollieren.
Sichtkontrollen
12.1.1
Gesamte Maschine
Warn- und Hinweisschilder
Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
Schaltschränke
BL 076 DE
tägliche
Kontrolle
•
Beschädigte Trägerelemente / Deformationen.
•
Fahrweg der Maschine frei.
•
Lose oder abgefallene Teile.
•
Beschädigungen an Bühne.
•
Öl- / Fettaustritt.
•
Verfärbungen und Verschmutzungen, Korrosion, Risse.
•
Grüne Kontrollleuchte leuchtet.
•
Keine Gegenstände auf Auffahrgitter (z.B. Steinbruch usw.)
•
Vollständig vorhanden und erkennbar.
•
Vollständig vorhanden.
•
Funktionsfähig.
•
Frei von Manipulationen.
•
Schmauch- / Schmorstellen.
•
Verfärbungen.
•
Feuchtigkeit.
Originalbetriebsanleitung
bestimmter
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Maschinenbereiche
/
-teile
Rev.: 004
2011 / 03