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GEDA
1500 Z / ZP
4.10
Mitgeltende Dokumente
Zusätzlich zu dieser Anleitung sind die folgenden Dokumente durch die
entsprechende Zielgruppe zu beachten:
Diese Dokumente müssen vom Betreiber durch die jeweils gültigen,
nationalen Vorschriften des Verwendungslandes ergänzt werden. Bei
Verkauf oder Weitergabe der Maschine, ist die Dokumentation ebenfalls
weiterzugeben.
4.11
Ausfuhrgenehmigung
Teile der Maschine / elektrischen Steuerung können je nach aktueller
Lage des Außenwirtschaftsrechts ausfuhrgenehmigungspflichtig sein. Der
Kunde wird für einen Export die Ausfuhrgenehmigung jeweils in eigener
Verantwortung erwirken und nur nach Maßgabe dieser Genehmigung
verfahren.
4.12
Gewährleistung
Die Anleitung enthält keine Gewährleistungszusagen. Diese entnehmen
Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Voraussetzung für die
Gewährleistung ist die bestimmungsgemäße Verwendung.
4.13
GEDA-Schulungen
Um ein Höchstmaß an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit beim Betrieb der
Maschine zu ermöglichen, führt GEDA detaillierte Schulungen durch.
Bei der Lieferung der Maschine erhalten der Betreiber und dessen
Personal ausführliche Einweisungen in Funktion, Betrieb, Instandhaltung,
Wartung und Störungsbehebung. Dem Betreiber wird empfohlen, diese
Schulungen wahrzunehmen. Für Informationen über Schulungen den
Kundendienst der GEDA GmbH kontaktieren.
BL 076 DE
•
Die Anleitungen der Etagensicherungstüren.
•
ggf. die Anleitungen der Elektromodulen Etagensicherungstüren.
•
ggf. Kundendienstinformationen.
•
Die Anleitungen der Zukaufteile-Lieferanten.
Originalbetriebsanleitung
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Rev.: 004
2011 / 03