Nur mit enganliegender Kleidung, Sicherheitsschuhe
und Schutzhelm arbeiten. Keinen Schmuck wie Ketten
und Ringe tragen. Es besteht Verletzungsgefahr durch
Hängenbleiben oder Einziehen.
Bei Verletzungen oder Unfällen sofort einen Arzt
aufsuchen.
Folgen bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl
eine Gefährdung für Personen als auch für Umwelt und
Transportbühne zur Folge haben. Die Nichtbeachtung
kann zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche
führen.
Anforderungen an das Bedienungspersonal
siehe Kap. 9.1 Betrieb
3.3 Betriebssicherheit
Die Transportbühne muß nach der vorliegenden Montage-
anleitung unter Leitung einer vom Unternehmer be-
stimmten Fachkraft auf- und abgebaut werden.
Die Transportbühne standsicher und genau senkrecht
aufstellen und zum Bauwerk verankern.
Tragfähigkeit der Transportbühne beachten.
Transportbühne nur in technisch einwandfreiem Zu-
stand sicherheits- und gefahrenbewußt unter Beach-
tung der Betriebsanleitung benutzen.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können,
umgehend beseitigen.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Transport-
bühne oder ihres Betriebsverhaltens, Bühne sofort still-
setzen und Störung der Unternehmensleitung oder de-
ren Beauftragten melden.
Keine Veränderungen, An- oder Umbauten an der
Transportbühne vornehmen. Dies gilt auch für den
Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtun-
gen wie z. B. Endschaltern.
Bei Arbeitsunterbrechung Transportbühne am Haupt-
schalter (16) ausschalten und gegen Einschalten mit
Vorhängeschloß sichern. (siehe Fig. 5)
Montage- und Betriebsanleitung Transportbühne GEDA 500 ZP
In Situationen, die eine Gefahr für das Bedienungsper-
sonal oder die Bühne bedeuten, kann sie durch Drücken
des NOT-AUS-Tasters (12) stillgesetzt werden.
(siehe Fig.13)
Schutzvorrichtungen nicht verändern, entfernen, umge-
hen oder überbrücken.
Beschädigte bzw. entfernte Hinweis- und Warnschilder
sowie Sicherheitsaufschriften umgehend erneuern.
Transportbühne bei Windgeschwindigkeiten > 72 km/h
stillsetzen. Bühne nach unten fahren. (Windstärke 8-9,
Wind bewegt Bäume und behindert Fußgänger!)
Transportbühne nicht in Betrieb setzen, wenn Personen
durch die Bühne oder die Last gefährdet werden können.
Die unmittelbare Umgebung der Transportbühne ab-
sperren und Gefahrenhinweisschilder anbringen.
3.3.1 Prüfung
Transportbühnen unterliegen der EG-Maschinenrichtlinie,
eine Konformitätserklärung ist auf Seite 23 abgedruckt.
Wiederkehrende Prüfungen:
Transportbühne entsprechend den Einsatzbedingungen
nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch
einen Sachkundigen prüfen lassen.
Die Ergebnisse der jährlich wiederkehrenden Prüfung
durch einen Sachkundigen schriftlich im Anhang fest-
halten.
Für die Durchführung der jährlichen Prüfung durch den
Sachkundigen können z. B. folgende Personen heran-
gezogen werden:
- Betriebsingenieure,
- Maschinenmeister,
- besonders ausgebildetes Fachpersonal,
- GEDA-Kundendienstmonteure.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachli-
chen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt-
nisse auf dem Gebiet dieser Geräte haben und mit den
einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Un-
fallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein
anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE-Bestim-
mungen, DIN-Normen, EN-Normen) so weit vertraut
sind, daß sie den arbeitssicheren Zustand von Bauauf-
zügen beurteilen können (ZH 1/22, 2.2).
3.3.2 Sicherheitshinweise bei Montage,
Betrieb und Transport
Vor Arbeitsbeginn an der Einsatzstelle mit der Arbeits-
umgebung, z. B. Hindernisse im Arbeits- und Verkehrs-
bereich, Bodentragfähigkeit und notwendige Absiche-
rung der Baustelle zum öffentlichen Verkehrsbereich,
vertraut machen.
Nur sorgfältig demontierte, verpackte und verzurrte
Transportbühne verladen und transportieren.
Sicherheit
5