Spezielle Vorschriften,
Verordnungen und Prüfungen
Von Kränzle durchgeführte Prüfungen
- Schutzleiterwiderstands-Messung
- Spannungs- und Strom-Messung
- Prüfung der Spannungsfestigkeit mit +/- 1530 V
- Druckprüfung der Heizschlange mit 300 bar
- Sicht- und Funktionskontrolle gemäß beiliegendem Prüfblatt
- Abgasanalyse (siehe beiliegenden Teststreifen)
Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler
Die Maschine entspricht den "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler". Diese Richtlinien
wurden Herausgegeben vom Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und
sind zu beziehen vom Carl Heymann-Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln.
Nach diesen Richtlinien ist dieses Gerät bei Bedarf, mindestens jedoch alle
12 Monate von einem Sachkundigen auf Betriebssicherheit zu überprüfen.
Tragen Sie diese Prüfungen in den Prüfplan am Ende dieses Handbuchs ein.
Druckbehälter- und Dampfkesselverordnung
Kränzle Heißwasser-Hochdruckreiniger entsprechen der Druckbehälter- und
Dampfkesselverordnung. Es ist keine Bauartzulassung, Erlaubnisanzeige und
Abnahmeprüfung erforderlich. Der Wasserinhalt beträgt weniger als 10 l.
Betreiberpflichten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass vor jeder Inbetriebnahme des Flüssig-
keits-strahlers dessen sicherheitsrelevante Teile auf ihren einwandfreien
Zustand hin überprüft werden. (z.B. Sicherheitsventile, Schlauch- und
elektrische Leitungen, Spritzeinrichtungen, etc.)
Bundesimmissionsschutzgesetz
Bei stationärer Aufstellung muss die Anlage nach der ersten Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes jährlich einmal durch den
zuständigen Bezirksschornsteinfeger auf Einhaltung der Auswurfbegrenzungs-
werte überprüft werden. Die erste Prüfung ist innerhalb der ersten vier Wochen
nach Inbetriebnahme vorzunehmen. Die Messung muss der Betreiber des Hoch-
druckreinigungsgerätes veranlassen.
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Pflege und Wartung
Bei allen Servicearbeiten muss das Gerät elektrisch vom Stromnetz
getrennt sein. Hauptschalter in Stellung "0" und Netzstecker aus der
Steckdose ziehen.
Wöchentlich oder nach ca. 50 Betriebsstunden
Ölstand
Kontrollieren Sie den Ölstand der Hochdruckpumpe am Ölmessstab. Ist der Ölstand
zu niedrig, füllen Sie Öl nach. Ölstand muss bis zur oberen Kante der Markierung
„OK" reichen. Hat das Öl einen grauen oder weißlichen Farbton, so ist das Öl zu
wechseln (siehe "Ölwechsel" im Kapitel „Allgemeine Hinweise" in dieser Betriebs-
anleitung). Entsorgen Sie das Öl bestimmungsgemäß.
Wasserfilter und Brennstofffilter
Kontrollieren Sie den Wasserfilter vor dem Schwimmerventil am Wasserkasten
und den Brennstofffilter vor dem Magnetventil. Reinigen Sie ggf. die Filter.
Jährlich oder nach ca. 500 Betriebsstunden
- Heizschlange entschwefeln und entrußen.
- Heizschlange auf Verkalkung prüfen, ggf. entkalken.
- Ölbrenner und Zündanlage überprüfen.
- Öldüse, Ölfilter, Magnetventil und Sieb reinigen, Zündtrafo, Zündkabel,
Zündelektroden reinigen bzw. nachstellen, defekte Teile ersetzen.
- Ölwechsel
Ölleckage
Bei Ölaustritt sofort den nächsten Kundendienst (Händler)
aufsuchen. Durch Missachtung dieses Hinweises können
Umweltschäden und/oder Getriebeschäden auftreten.
Bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperaturschwankungen ist
Kondenswasserbildung möglich. Nimmt das Öl einen grauen
oder weißlichen Farbton an, muss dieses gewechselt werden.
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