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Spezielle Vorschriften, Verordnungen
und Prüfungen
Von Kränzle durchgeführte Prüfungen
- Schutzleiterwiderstands-Messung
- Spannungs- und Strom-Messung
- Prüfung der Spannungsfestigkeit mit +/- 1530 V
- Druckprüfung der Heizschlange mit 300 bar
- Sicht- und Funktionskontrolle gemäß beiliegendem Prüfblatt
- Abgasanalyse (siehe beiliegenden Teststreifen)
Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler
Die Maschine entspricht den "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler". Diese Richtlinien
wurden Herausgegeben vom Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und ist zu beziehen vom Carl Heymann-Verlag KG, Luxemburger Str. 449,
50939 Köln. Nach diesen Richtlinien ist dieses Gerät bei Bedarf, mindestens jedoch
alle 12 Monate von einem Sachkundigen auf Betriebssicherheit zu überprüfen.
Tragen Sie diese Prüfungen in den Prüfplan am Ende dieses Handbuchs ein.
Druckbehälter- und Dampfkesselverordnung
Kränzle-Heißwasser-Hochdruckreiniger entsprechen der Druckbehälter- und
Dampfkesselverordnung. Es ist keine Bauartzulassung, Erlaubnisanzeige und
Abnahmeprüfung erforderlich. Der Wasserinhalt beträgt wenniger als 10 l.
Betreiberpflichten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß vor jeder Inbetriebnahme des Flüssigkeits-
strahlers dessen sicherheitsrelevanten Teile auf ihren einwandfreien Zustand hin über-
prüft werden. (z.B. Sicherheitsventile, Schlauch- und elektrische Leitungen, Spritzein-
richtungen, etc.)
Bundesimmissionsschutzgesetz
Bei stationärer Aufstellung muß die Anlage nach der ersten Verordnung zur
Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes jährlich einmal durch den
zuständigen Bezirksschornsteinfeger auf Einhaltung der Auswurfbegrenzungeswerte
überprüft werden. Die erste Prüfung ist innerhalb der ersten vier Wochen nach
Inbetriebnahme vorzunehmen. Die Messung muß der Betreiber des Hochdruck-
reinigungsgerätes veranlassen.