11.4 Gefahrenstellen und Gefahrensituationen
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Der Rollstuhlfahrer entscheidet unter Berücksichtigung seiner Fahrkenntnisse und körperlichen Fähigkeiten selbständig und eigenverant-
wortlich über die von ihm zu befahrenden Strecken.
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Vor Fahrantritt hat er die e-motion Räder auf abgefahrene oder beschädigte Reifen zu prüfen, ebenso den Ladezustand der beiden Akku-
Packs, sowie die Funktionsfähigkeit der optischen und akustischen Signaleinrichtungen am Rad und an der Fernbedienung.
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Diese Sicherheitsüberprüfungen, sowie die persönlichen Fahrkenntnisse sind insbesondere an folgenden Gefahrenstellen von Bedeutung,
deren Befahren im Ermessen und auf eigene Gefahr des e-motion Fahrers liegen:
- Kaimauern, Landungs- und Anlegestellen, Wege und Plätze an Gewässern, ungesicherte Brücken und Deiche.
- schmale Wege, Gefällstrecken (z.B. Rampen und Auffahrten), schmale Wege an einem Abhang, Bergstrecken.
- schmale und/oder abschüssige/geneigte Wege an Hauptverkehrs- und Nebenstraßen oder in der Nähe von Abgründen.
- laub- und schneebedeckte bzw. vereiste Fahrstrecken.
- Rampen und Hebevorrichtungen an Fahrzeugen.
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Bei Kurvenfahrt oder beim Wenden auf Steigungen oder Gefällstrecken kann es aufgrund von Schwerpunktverla-
gerungen zu einer erhöhten seitlichen Kippneigung kommen. Führen Sie diese Fahrmanöver deshalb mit erhöhter
Vorsicht und nur bei langsamer Geschwindigkeit durch!
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Beim Überqueren von Straßen, Kreuzungen und Bahnübergängen ist erhöhte Vorsicht geboten. Überqueren Sie
Schienen in Straßen bzw. an Bahnübergängen niemals in Parallelfahrt, da die Räder dabei eventuell eingeklemmt
werden könnten.
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Beim Befahren von Rampen und Hebevorrichtungen an Fahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten. Während des
Hebe- bzw. Senkvorganges der Rampe oder einer Hebevorrichtung ist der e-motion abzuschalten. Ebenso müssen
die Feststellbremsen am Rollstuhl angezogen werden. Ein Wegrollen, z.B. durch unbeabsichtigte Fahrbefehle, wird
dadurch verhindert.
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Bei Nässe vermindert sich die Haftung der Reifen auf dem Untergrund; es besteht eine erhöhte Rutschgefahr.
Passen Sie Ihr Fahrverhalten entsprechend an und fahren Sie niemals mit abgefahrenen Reifen.
12. Pflege, Sicherheitstechnische Kontrollen (Wartung), Wiedereinsatz und Entsorgung
12.1 Pflege
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Eindringendes Wasser kann den Antrieb zerstören.
Reinigen Sie deshalb den e-motion niemals mit fließendem Wasser oder Hochdruckreiniger.
Achten Sie deshalb stets darauf, dass weder Flüssigkeiten noch Feuchtigkeit in die Radnabe bzw. den Akku-Pack eindringen! Bei der Reini-
gung des e-motion ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
Beachten Sie folgende Hinweise:
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Der Akku-Pack verbleibt grundsätzlich im e-motion Rad und wird lediglich für Service-Fälle oder für den Lufttransport daraus entnom-
men. Insofern sind Reinigungsprozesse in der Regel nur auf der Radoberfläche notwendig und nicht innerhalb der Radnabe oder auf der
Unterseite des Akku-Packs.
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Bei allen Reinigungsprozessen auf der Radoberfläche dürfen höchstens leicht, mit Wasser angefeuchtete Tücher verwendet werden.
Innerhalb der Radnabe und auf der Unterseite des Akku-Packs sind nur trockene Tücher erlaubt.
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Zu Reinigung dürfen keine Scheuermittel oder aggressive Putzmittel verwendet werden.
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Die Reinigung darf keinesfalls mit fließendem Wasser wie z.B. einem Wasserschlauch oder sogar einem Hochdruckreiniger durchgeführt
werden. Hierdurch kann Wasser eindringen und die Elektronik irreparabel beschädigen.
Die Ulrich Alber GmbH lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Folgeschäden ab, die durch eingedrungenes Wasser verursacht werden.
Ebenso fallen derartige Fälle nicht unter den Gewährleistungsanspruch.
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