• Sichern Sie bei Fahrten in Fahrzeugen Ihren Rollstuhl und die twion Räder gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und
Vorschriften.
• Beim Fahren auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bestimmungen der Straßenverkehrsord-
nung und der StVZO zu beachten. In anderen Ländern sind die dort gültigen nationalen Bestimmungen zu beachten.
• Der twion ist nur für den Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt und darf nicht zweckentfremdet werden, z.B.
für spielende Kinder oder den Transport von Gütern.
• Der Betrieb des twion ist in der Nähe starker Magnetfelder, wie sie beispielsweise durch Haftmagnete, Transformatoren, Tomographen,
etc. hervorgerufen werden, nicht erlaubt.
• Vermeiden Sie Fahrten mit dem twion bei widrigen Verhältnissen, beispielsweise bei Sturm, Hagel und in hohem Gestrüpp.
Nach der Fahrt mit dem twion beachten:
• Schalten Sie den twion bei Nichtgebrauch unverzüglich ab, um eine versehentliche Auslösung eines Fahrimpulses durch Kontakt mit dem
Greifreifen, sowie eine Selbstentladung des Akkus zu vermeiden.
• Ziehen Sie bei jedem Stillstand die Feststellbremsen des Rollstuhls an.
• Laden Sie die Akkus Ihres twion möglichst nach jeder Fahrt wieder auf.
3.3 Hindernisse
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Überwinden Sie Hindernisse (z. B. Bordsteine) möglichst nur in Rückwärtsfahrt. Die maximal zulässige Hindernishöhe beträgt dabei 50 mm.
Achtung! Bei der Überwindung von Hindernissen in Rückwärtsfahrt ist die volle Funktion der Alber-Kippstützen nicht gewährleistet! Fahren
Sie deshalb langsam und vorsichtig rückwärts, bis die twion Räder das Hindernis berühren. Überwinden Sie jetzt vorsichtig das Hindernis.
Es liegt in Ihrem Ermessen hierzu ggf. die Hilfe einer weiteren Person in Anspruch zu nehmen.
3.4 Gefahrenstellen und Gefahrensituationen
• Der Rollstuhlfahrer entscheidet unter Berücksichtigung seiner Fahrkenntnisse und körperlichen Fähigkeiten selbständig und eigenverant-
wortlich über die von ihm zu befahrenden Strecken.
• Vor Fahrantritt hat er die twion Räder auf abgefahrene oder beschädigte Reifen zu prüfen, ebenso den Ladezustand der beiden Akkus,
sowie die Funktionsfähigkeit der optischen und akustischen Signaleinrichtungen am Rad.
• Diese Sicherheitsüberprüfungen, sowie die persönlichen Fahrkenntnisse sind insbesondere an folgenden Gefahrenstellen von Bedeutung,
deren Befahren im Ermessen und auf eigene Gefahr des twion Fahrers liegen:
- Kaimauern, Landungs- und Anlegestellen, Wege und Plätze an Gewässern, ungesicherte Brücken und Deiche.
- schmale Wege, Gefällstrecken (z.B. Rampen und Auffahrten), schmale Wege an einem Abhang, Bergstrecken.
- schmale und/oder abschüssige/geneigte Wege an Hauptverkehrs- und Nebenstraßen oder in der Nähe von Abgründen.
- laub- und schneebedeckte bzw. vereiste Fahrstrecken.
- Rampen und Hebevorrichtungen an Fahrzeugen.
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Bei Kurvenfahrt oder beim Wenden auf Steigungen oder Gefällstrecken kann es aufgrund einer Schwerpunktver-
lagerung zu einer erhöhten seitlichen Kippneigung kommen. Führen Sie diese Fahrmanöver deshalb mit erhöhter
Vorsicht und nur bei langsamer Geschwindigkeit durch!
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Beim Überqueren von Straßen, Kreuzungen und Bahnübergängen ist erhöhte Vorsicht geboten. Überqueren Sie
Schienen in Straßen bzw. an Bahnübergängen niemals in Parallelfahrt, da die Räder dabei eventuell eingeklemmt
werden könnten.
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Beim Befahren von Rampen und Hebevorrichtungen an Fahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten. Während des
Hebe- bzw. Senkvorganges der Rampe oder einer Hebevorrichtung ist der twion abzuschalten. Ebenso müssen die
Feststellbremsen am Rollstuhl angezogen werden. Ein Wegrollen, z.B. durch unbeabsichtigte Fahrbefehle, wird
dadurch verhindert.
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Bei Nässe vermindert sich die Haftung der Reifen auf dem Untergrund; es besteht eine erhöhte Rutschgefahr.
Passen Sie Ihr Fahrverhalten entsprechend an und fahren Sie niemals mit abgefahrenen Reifen.