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Montage
6.7

Abgas- / Zuluftanschluss

Allgemeines
56/164
Die Abgase des Brennwertkessels müssen vom Kessel bis zum Ab-
gasaustritt über ein druckdichtes und feuchteunempfindliches Ab-
gassystem, das zugelassen ist, ins Freie abgeführt werden. MHG
bietet entsprechende Abgassysteme an.
Abgasleitungen sind vom Errichter feuerungstechnisch zu bemes-
sen bzw. zu dimensionieren sowie entsprechend der Zulassung und
der bauaufsichtlichen Regeln einzubauen. Für die feuerungstechni-
sche Bemessung gilt die DIN 4705 "Feuerungstechnische Berech-
nung von Schornsteinabmessungen; Begriffe, ausführliches Be-
rechnungsverfahren" (Ausgabe: 1993-10). Bei den bauaufsichtlichen
Regelungen sind insbesondere die jeweils geltende Landesbauord-
nung und die Landes-Feuerungsverordnung zu beachten.
Abgassysteme müssen für die Überprüfung und ggf. erforderliche
Reinigung Prüf- bzw. Reinigungsöffnungen enthalten. MHG emp-
fiehlt deshalb, den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister be-
reits im Planungsstadium der Abgasanlage hinzuzuziehen. Dieser
kennt zudem die zu beachtenden bauaufsichtlichen Vorschriften.
Die Verbrennungsluft kann dem Brennwertgerät raumluftabhängig
aus dem Aufstellungsraum oder raumluftunabhängig über Verbren-
nungsluftleitungen zugeführt werden, die um die Abgasleitungen
konzentrisch angebracht sind (Zuluft-Abgas-Rohrsysteme).
MHG empfiehlt den raumluftunabhängigen Betrieb, weil diese Be-
triebsweise wesentliche Vorteile hat:
Zusätzliche Energieeinsparung durch die Verbrennungsluftvor-
-
wärmung
Keine Auskühlung des Gebäudes, da Zu- und Abluftöffnungen
-
entfallen
Verbesserung des Kondensationsanteils, insbesondere bei glei-
-
tender Betriebsweise des Brennwertkessels an bestehenden An-
lagen mit hohen Auslegungs-Vorlauftemperaturen (Kondensatan-
fall ist größer, da das Zuluft-/ Abgassystem als zusätzlicher Wär-
metauscher wirkt).
Bei der Verlegung bzw. Führung von Abgasleitungen wird unter-
schieden in:
Führung der Abgasleitungen innerhalb von Schächten.
-
Führung der Abgasleitungen ohne Verlegung in Schächten.
-
Abgasleitungen sind im Sinne der Feuerungsverordnungen der
-
Bundesländer, wenn sie innerhalb von Gebäuden Geschosse
überbrücken, in Schächten zu verlegen. Die erforderliche Qualität
der Schächte ist den Feuerungsverordnungen zu entnehmen.
Abgasleitungen müssen nicht in Schächten verlegt werden, inner-
-
halb des Aufstellraumes der Feuerstätten, wenn beispielsweise
die Decke des Aufstellraumes der Feuerstätte das Dach bildet
oder auch außerhalb von Gebäuden.
ProCon HT 150/HT 225

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Diese Anleitung auch für:

Procon ht 225

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