Lfd. Nr.
Bauteil
Prüfmerkmal
2.2
Gerad- und Bogenstü‐
Verschmutzung
cke
Verschleiß Laufbahn
Verschleiß im Schienenspalt
Spaltweite
KBK 100: 16 bis 18 mm, max. 20 mm
KBK I: 16 bis 19 mm, max. 20 mm
KBK II-L, II-Geradstück: 20 bis 23 mm, max. 26 mm
KBK II-Bogenstück: 22 bis 24 mm, max. 26 mm
Verschleißrille im Schienenspalt Restmaterialdicke
KBK II-L 2,0 mm, KBK II 2,7 mm
Bei Überschreiten der Messwerte ist Austausch erforderlich
2.3
Stoßverschraubung
Verschraubungen (ggf. nachziehen)
Übergänge am Schienenstoß
Endkappen, Bahnpuf‐
Sichere Befestigung, Verschleiß, Austausch bei Verschleiß
fer, Puffer an Katzen
und Kranen
Stoßdämpfer
Sicherere Befestigung, Verschleiß,
Austausch bei Verschleiß
2.4
Weiche, Schwenk‐
Endlagenstellung (ggf. nachstellen der äußeren Stellschrauben am Gehäuse)
scheibe
Endschaltereinstellung
Stößelbetätigung Endschalter
Anfahrlineale
Endlagenhaltung (ggf. nachstellen)
Leichtgängigkeit (Verschmutzung, Schmierung)
Weichenbetätigung, Zugorgane, elektr. Gerät
Schienenübergänge, Schienenspalte, Schienenhöhe
Stromschienenausrüstung und Einspeisungskabel (siehe lfd. Nr. 3)
Verschraubungen an und in der Weiche
Weichenaufhängung siehe lfd. Nr 2.1, bes. Tragen der Hängestangen
Verschleiß
2.5
Absenkstation
siehe besondere Betriebsanleitung
3
Stromschienensystem KBK II-R, KBK II-H-R
3.1
PVC-Tragprofil
Ablagerung
Festpunkt
Höhen- u. Seitenversatz max. 1 mm
3.2
Stromschiene
Verschleiß
Einbrand
Korrosion
Befestigung im PVC-Tragprofil
3.3
Stoßverbindung
Lage und Sitz von Stromschiene, Verbinder und PVC-Tragprofil
3.4
Aufhängung
Befestigung
3.5
Überfahrt
Versatz
Luftspalt zwischen Verschiebe- bzw. Schwenkteil,
min. 2 mm; max. 4 mm, Befestigung
3.6
Einführstücke
Seitenversatz max. 1 mm
Befestigung
3.7
Einspeisung
Leitungsanschluss
Steckersitz
3.8
Ausbaustück
Lage und Sitz von Stoßverbinder und Klammer
Befestigung
3.9
Bewegliche Leitung in
Lage und Befestigung
Weiche und Schwenk‐
Isolation
scheibe
Litzen- und Schutzschlauchbruch
3.10
Endkappe
Befestigung
3.11
Trennstelle
Verschleiß
Fremdablagerung
4
Stromabnehmerwagen
Inspektionsintervalle in Mo‐
naten
3
6
12
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