4.7
Prüfkonzept
4.7.1
Mindestanforderungen an die regelmäßige Prüfung
8023154/2018-11-29 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
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Länge: 12 Byte
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Für Automatisierungs- und Diagnoseaufgaben ohne Sicherheitsbezug
Verfügbare Daten:
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Status Sicherheitsfunktion
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Status Ruhezustand
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Verschmutzungswarnung
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Verschmutzungsfehler
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Referenzkonturüberwachung
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Manipulation
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Abschaltpfad (nicht sicherheitsgerichtet)
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Rücksetzen erforderlich
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Aktueller Überwachungsfall
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Applikationsfehler
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Gerätefehler
Die Schutzeinrichtung muss bei der Inbetriebnahme, nach Veränderungen und in regel‐
mäßigen Abständen von einer entsprechend befähigten Person geprüft werden.
Die regelmäßigen Prüfungen dienen dazu, die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung zu
überprüfen und Mängel aufgrund von Veränderungen oder äußeren Einflüssen (z. B.
Beschädigungen oder Manipulation) aufzudecken.
Der Hersteller und der Betreiber müssen Art und Häufigkeit der Prüfungen der
Maschine auf Grundlage der Einsatzbedingungen und der Risikobeurteilung festlegen.
Die Festlegung der Prüfungen muss in nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden.
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Bei der Inbetriebnahme und nach Veränderungen muss eine umfangreiche Prü‐
fung durchgeführt werden,
•
Die regelmäßigen Prüfungen des Sicherheits-Laserscanners müssen bestimmte
Mindestanforderungen erfüllen,
Prüfung", Seite 61
•
Abhängig von den Einsatzbedingungen ergibt die Risikobeurteilung in vielen Fäl‐
len, dass weitere Prüfungen erforderlich sind,
Prüfungen", Seite 62
Für einige Prüfungen wird ein Prüfobjekt benötigt. Als geeignetes Prüfobjekt kann ein
lichtundurchlässiger Zylinder mit einer mattschwarzen Oberfläche verwendet werden.
Der wirksame Durchmesser sollte der konfigurierten Auflösung entsprechen.
GEFAHR
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Zu schützende Personen und Körperteile werden bei Nichtbeachtung möglicherweise
nicht erkannt.
Die Prüfungen müssen mindestens jährlich durchgeführt werden.
b
Die Prüfungen müssen von befähigten Personen oder von eigens hierzu befugten
b
und beauftragten Personen durchgeführt und in nachvollziehbarer Weise doku‐
mentiert werden.
Folgende Prüfungen müssen mindestens monatlich durchgeführt werden:
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„Prüfung des Sichtfelds", Seite 62
•
„Prüfung auf feste Montage", Seite 62
siehe „Prüfung", Seite 117
siehe „Mindestanforderungen an die regelmäßige
siehe „Empfehlungen für weitere
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PROJEKTIERUNG
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