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Gefahr Von Kohlenmonoxidvergiftung - Mercury Marine 2.8 ES 200 Handbuch

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AUF DEM WASSER
Mit dem Gebiet vertraut sein und alle gefährlichen Orte meiden.
Immer achtsam sein. Der Bootsführer ist gesetzlich dafür verantwortlich, „Augen und Ohren
offen zu halten, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen". Der Bootsführer muss
insbesondere nach vorne unbehinderte Sicht haben. Wenn das Boot mit mehr als
Leerlaufdrehzahl oder Gleitfahrtübergangsdrehzahl läuft, dürfen keine Passagiere, Ladung
oder Anglersitze die Sicht des Bootsführers blockieren. Auf andere Boote, das Wasser und
Ihr Kielwasser achten.
Niemals mit dem Boot direkt hinter einem Wasserskifahrer herfahren, da dieser stürzen
könnte. Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Boot 40 km/h (25 mph) fahren, holen Sie einen
gestürzten Wasserskifahrer, der sich 61 m (200 ft) vor Ihrem Boot befand, innerhalb von
5 Sekunden ein.
Auf gefallene Wasserskifahrer achten. Wenn das Boot zum Wasserskifahren oder für
ähnliche Aktivitäten genutzt wird, muss das Boot so zu gestürzten oder im Wasser liegenden
Personen zurückfahren, dass diese sich immer auf der Fahrerseite befinden. Der Bootsführer
muss gestürzte Skifahrer stets im Auge behalten und darf niemals rückwärts zu einer Person
im Wasser fahren.
Unfälle melden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Bootsführer einen Bootsunfallbericht
bei der örtlichen Wasserschutzpolizei einreichen, wenn ihr Boot an bestimmten Arten von
Unfällen beteiligt war. Ein Bootsunfall muss gemeldet werden, wenn (1) ein Todesfall vorliegt
oder vermutet wird, (2) eine Verletzung zugefügt wurde, die nicht mit Erster Hilfe behandelt
werden kann, (3) ein Schaden an Booten oder anderem Eigentum entsteht, der $500,00
übersteigt oder (4) das Boot verloren ist. Weitere Unterstützung von der örtlichen
Wasserschutzpolizei erbitten.
0023

Gefahr von Kohlenmonoxidvergiftung

Die Abgase aller Verbrennungsmotoren, einschließlich Bootsmotoren wie Außenborder, Z-Antriebe
und Innenborder sowie die Generatoren, die verschiedenes Bootszubehör antreiben, enthalten
Kohlenmonoxid. Kohlenmonoxid ist ein geruchloses, farbloses, geschmacksneutrales und tödliches
Gas.
Zu den frühen Symptomen einer Kohlenmonoxidvergiftung, die nicht mit Seekrankheit oder
Trunkenheit zu verwechseln sind, gehören Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Benommenheit und
Übelkeit.
Längeren
Bewusstlosigkeit, Hirnschäden oder Tod verursachen. Sicherstellen, dass das Boot während
des Stillstands oder der Fahrt gut belüftet ist.
Seite 32
Kontakt
mit
Kohlenmonoxid
VORSICHT
vermeiden.
Kohlenmonoxidvergiftung
CMD-4081870 / 90-865700E40 JANUAR 2004
KAPITEL 3
kann

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