Die ersten 10 Betriebsstunden (100 km) des Fahr-
zeuges gelten als Einfahrzeit. Während der Einfahr-
zeit nur bis zur Hälfte Gas geben. Wenn das Fahr-
zeug während der Einfahrzeit nicht sorgfältig behan-
delt wird, ist es danach möglicherweise nicht einge-
fahren, sondern kaputtgefahren.
Einfahrzeit
Maximale Gasposition
Erste 10 Stunden
(100 km)
ANMERKUNG
○
Nach dem Starten (auch bei betriebswarmem Mo-
tor) weder sofort losfahren noch den Motor hoch-
drehen.
○
Den Motor in der Leerlaufstellung des Getriebes
nicht hochdrehen.
○
Es ist wichtig, dass die Erstinspektion nach 10
Stunden (100 km) Betriebszeit gemäß der Be-
schreibung in dieser Betriebsanleitung und dem
Werkstatthandbuch für dieses Fahrzeug durchge-
führt wird. Siehe Tabelle für regelmäßige Wartung
im Kapitel WARTUNG UND EINSTELLUNG.
EINFAHRVORSCHRIFTEN
Halbgas
EINFAHRVORSCHRIFTEN
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