Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
SAMSON empfiehlt, sich über die vom eingesetzten Medium ausgehenden Gefahren zu in-
formieren, z. B. anhand der u GESTIS-Stoffdatenbank.
Î Schutzausrüstung (z. B. Schutzhandschuhe, Augenschutz) entsprechend der vom Medium
ausgehenden Gefahren vorsehen.
Î Bei Arbeiten in Reglernähe Gehörschutz verwenden.
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienpersonal Ge-
fährdungen, die am Regler vom Durchflussmedium und Betriebsdruck sowie von beweglichen
Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhindern. Dazu müssen Betreiber
und Bedienpersonal alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise dieser Einbau- und
Bedienungsanleitung, insbesondere für Einbau, Inbetriebnahme und Instandhaltung, befol-
gen.
Darüber hinaus empfiehlt SAMSON, sich über die vom eingesetzten Medium ausgehenden
Gefahren zu informieren, z. B. anhand der u GESTIS-Stoffdatenbank.
Î Technische Schutzmaßnahmen zur Handhabung sowie zum Brand- und Explosionsschutz
beachten.
Schutzeinrichtungen
Der Regler Typ 41-23 verfügt über keine gesonderte Schutzeinrichtung. Im drucklosen Zu-
stand ist der Regler durch die Kraft der Sollwertfedern geöffnet.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienpersonal diese Einbau- und
Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Be-
dienpersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber
sicherstellen, dass das Bedienpersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
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EB 2512